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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Fluggastrechte von Gericht bestätigt

Das HG Wien als Berufungsgericht entschied, dass der Ausfall der Gepäcksortieranlage auf dem Flughafen der Airline zuzurechnen ist und bejahte den Anspruch aus der Fluggastrechte-VO.

Urteil: Firma Aquapol klagte erfolglos auf Unterlassung - OGH gab Betreiber einer Website Recht

Der Beklagte darf zur Kennzeichnung seiner Website (eine Informations- und Diskussionsplattform betreffend die Wirksamkeit der Mauertrockenlegungsmethode der Klägerin) den Namensbestandteil "aquapol" verwenden; es werden dadurch keine Markenrechte, Namensrechte oder Persönlichkeitsrechte des Unternehmens verletzt - so der OGH. Das Informationsinteresse sei höher zu bewerten als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen genannt zu werden. Der Gebrauch des Firmenschlagwortes "aquapol" als Bestandteil der Domain ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Urteil: OLG Linz bestätigt: Auch Wartungsarbeiten fallen in die Erhaltungspflicht des Vermieters

Das OLG Linz als Berufungsgericht bestätigt die Ansicht des Erstgerichts, wonach auch Wartungsarbeiten in der Wohnung, wie die jährliche Wartung der Gas-Kombi-Therme, Erhaltungsarbeiten im Sinne des § 1096 ABGB darstellen. Damit fällt auch die Verpflichtung zur Durchführung von Wartungsarbeiten in die Gewährleistungspflicht des Vermieters, die ausgehend von § 9 KSchG nicht ausgeschlossen werden kann.

Urteil: OLG Wien bestätigt: "Ausmalklausel" gesetzwidrig

In einer Verbandsklage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMSK - gegen die Genossenschaft "Niederösterreichisches Friedenswerk" bestätigt das OLG Wien als Berufungsgericht: Die "Ausmalklausel" in dem von der Genossenschaft verwendeten Mustermietvertrag ist unzulässig.

Urteil: BGHS Wien: Mangelhafte Reise - Reisepreisminderung und Schadenersatz

Da der Reiseveranstalter den Konsumenten keine außergerichtliche Preisminderung gewähren wollte, klagte der VKI im Auftrag des BMSK und bekam großteils Recht. Das Gericht sprach 35% Preisminderung, materiellen Schadenersatz und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von € 20,00 pro Person und Tag für die mängelbehaftete Zeit zu.

Urteil: Löschungsanspruch von Bonitätsdaten erstmals vom OGH bestätigt

In einem Musterprozess des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) hat der Oberste Gerichtshof nun erstmals entschieden: Jeder Betroffene hat ein Recht auf unbegründeten Widerspruch gegen die Verarbeitung und Verwendung von Daten von Kreditauskunfteien. Solche Daten sind in der Folge binnen 8 Wochen zu löschen.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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