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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: T-Mobile - Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgt der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen als AGB Klauseln wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.

Urteil: 9 von 11 Klauseln bei Diskont-Mobilfunk-Anbieter yesss! unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des BMASK eine Verbandsklage gegen yesss! Telekommunikation GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Klauseln betreffen klassisch beschwerdeträchtige Themen der Telekom-Branche, wie einseitige Vertragsänderungen oder intransparente Preise.

Urteil: LG Linz: Unzulässige Werbung für Vermittlung von Kindermodels

Das Landesgericht Linz verbietet der VIP Management GmbH Werbung für die Vermittlung von Kindermodels, wenn sie den Anschein erweckt, dass eine aktive Vermittlung gratis in Anspruch genommen werden kann. Es dürfen auch nicht nur die Vorteile einer Modelvermittlung dargestellt werden ohne darauf hinzuweisen, dass es möglich ist, dass es zu gar keinem Fotoauftrag kommt.

Urteil: OGH: Zulässigkeit der AWD-Sammelklagen

Aktivlegitimation des VKI bei „Sammelklage österreichischer Prägung“ klargestellt: Keine Unwirksamkeit der Forderungsabtretung an VKI zum Inkasso wegen Verstoßes gegen das Verbot der quota litis (§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB).

Urteil: Abschlagszahlungsklausel bei vorzeitiger Kündigung des Handyvertrages rechtswidrig

In einer Verbandsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Handelsgericht Wien festgestellt, dass die "Abschlagszahlungsklausel" in den Entgeltbestimmungen von T-Mobile/telering gröblich benachteiligend und überraschend ist. Nach der Klausel muss ein Kunde, der seinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt oder einen weiteren Kündigungsverzicht abgegeben hat, eine Abschlagszahlung von EUR 80,00 für jede aktive SIM-Karte für Vorteile (zB Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) zahlen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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