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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: OLG Wien: Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Nun folgte auch das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen an die Kunden über die sofort erfolgende Umstellung wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen.

Urteil: HG Wien: Gesetzwidrige Klauseln im Versandhandel - Amazon verurteilt

Der VKI führt - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen Amazon, die sich gegen - aus unserer Sicht - unzulässige AGB-Klauseln in den Verträgen des Online-Versandhändlers richtet. Nun liegt die Entscheidung des HG Wien vor, die bestätigt: 10 von 11 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig und daher nichtig.

Urteil: Paybox: Unzulässige Erklärungsfiktionsklausel

Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten - Paybox wegen einer Klausel geklagt, nach der Paybox seinen Kunden eine Vertragsänderung mitteilen konnte und diese wirksam wurde, falls die Kunden nicht binnen zwei Monaten widersprachen.

Urteil: "19,90 EUR - ein Leben lang"

Verspricht ein Telefonanbieter einen Preis "ein Leben lang" zu gewähren, kann er nicht nachträglich eine Servicepauschale von 15 Euro verlangen, auch wenn er, was vorliegend allerdings nicht der Fall war, dafür mehr Leistung anbietet.

Urteil: Unzulässige ergänzende Vertragsauslegung nach Wegfall einer gesetzwidrigen Klausel als Verstoß gegen § 28a KSchG

Der VKI hat die Wiener Privatbank in einem Verbandsverfahren - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auf Unterlassung geklagt. Dabei geht es um ein Berufen der Bank auf missbräuchliche Vertragsklauseln, indem Konsumenten bei Vermögensverwaltungsverträgen Kündigungsentschädigungen verrechnet werden, die weder durch eine vertragliche Vereinbarung noch durch § 1014 ABGB gedeckt sind.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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