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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil gegen Sparkasse Bregenz: Gesetzwidrige Klauseln im Kreditvertrag

Der VKI führt - im Auftrag der AK Vorarlberg - eine Unterlassungsklage gegen die Sparkasse Bregenz. Es geht um fünf gängige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank bei Euro- und Fremdwährungskrediten. Das LG Feldkirch hat nun in erster Instanz entschieden: Vier von fünf Klauseln sind unzulässig.

Urteil: Wien: Gesetzwidrige Klauseln bei Unfallversicherung II

Der VKI führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Unterlassungsklage gegen die Zürich-Versicherung. Es geht um zwei gängige AUVB-Klauseln in der Unfallversicherung. Das HG Wien hat nun in erster Instanz entschieden und der Klage vollinhaltlich stattgegeben: Die inkriminierten Klauseln sind gesetzwidrig.

Urteil: Mietvertrag untergejubelt: Rücktritt wirksam

In einem im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Unterstützung des VKI geführten Musterprozess zweier Mieter hat der OGH nun festgestellt, dass der Rücktritt gemäß § 3 KSchG von einer untergejubelten einvernehmlichen Auflösung des alten Mietvertrags und vom neuen (verschlechterten) Mietvertrag rechtswirksam ist.

Urteil: OLG Wien erkennt Entgeltänderungs- und Erklärungsfiktionsklauseln in den AGB der A1 Telekom Austria AG als rechtswidrig

Der VKI führt - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - eine Unterlassungsklage gegen A1. Es geht um zahlreiche Bestimmungen der AGB für die Festnetztelefonie. Das OLG Wien hat unter anderem nun bestätigt, dass auch bei vereinbarten Entgeltänderungsklauseln (Indexklauseln) und Erklärungsfiktionsklauseln, die eine nicht begünstigende Änderung von AGB oder Entgelterhöhungen herbeiführen, das Prozedere des § 25 Abs 3 TKG einzuhalten ist. Das heißt, Kunden ist in diesen Fällen ein außerordentliches, kostenloses Kündigungsrecht einzuräumen.

Urteil: LG Innsbruck: Aufklärungspflichten des Maklers beim Nettopolizzensystem

Ein Versicherungsmakler muss bei der Vermittlung von Lebensversicherungen im Nettopolizzensystem über das sonst übliche Bruttopolizzensystem und die negativen Folgen von Nettopolizzen aufklären. Die Beschränkung der Beratung auf ein Produkt stellt eine Verletzung der Aufklärungspflichten nach § 28 MaklerG dar.

Urteil: T-Mobile - Automatische Umstellung auf elektronische Rechnung unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen T-Mobile zur Frage der Zulässigkeit der automatischen Umstellung von der Papierrechnung auf die Onlinerechnung, wenn der Kunde nicht aktiv widerspricht. Das HG Wien folgt der Auffassung des VKI. Sowohl die verwendeten Mitteilungen als AGB Klauseln wie auch die faktische Umsetzung sind binnen zwei Monaten zu unterlassen. Es handle sich auch um eine binnen zwei Monaten zu unterlassende irreführende Geschäftspraktik.

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Sozialministerium

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