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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: VKI-Erfolg gegen gesetzwidrige Klauseln in Mietvertrag

In einem Verbandsklageverfahren beanstandete der VKI - im Auftrag des BMSG - 31 Klauseln in Mietverträgen der BUWOG.
Die BUWOG verpflichtet sich außergerichtlich nur zur Unterlassung eines Teils der abgemahnten Klauseln, gegen die Verwendung der übrigen Vertragsbestimmungen brachte der VKI im Auftrag des BMSG zur Klärung der Rechtslage die Verbandsklage ein. Das OLG Wien als zweite Instanz folgte nun großteils der Rechtsansicht des VKI im Sinne der Konsumenten.

Urteil: Mehr Transparenz beim Handyvertrag

Das HG Wien gibt in einem Verbandsverfahren im Auftrag des BMSG der Unterlassungsklage gegen die mobilkom (A1) statt - der Hinweis auf ein Aktivierungsentgelt gehört in die Werbung, die sonst detaillierteste Information enthält, ein Verweis auf die Verrechnung eines ziffernmäßig nicht bestimmten Aktivierungsentgeltes "laut Entgeltbestimmungen" im Anmeldeformular reicht für eine wirksame Vereinbarung nicht aus.

Urteil: Zinsenstreit: OGH sieht SMR+VIBOR/EURIBOR/2 erneut als geeignet an

In einem von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte hat der OGH wie auch bereits in den vom VKI geführten Verfahren erkannt, dass bei einer gesetzwidrigen Zinsanpassungsklausel zur Berechnung des Zinsschadens der Mittelwert von SMR und VIBOR/EURIBOR herangezogen werden kann, wenn schon in der ursprünglichen Klausel Elemente des Kredit- und Geld- und Kapitalmarktes angedeutet waren.

Urteil: VKI Sieg gegen tele.ring - Verfall bei Wertkartenhandys

Eine Klausel, die besagt, dass das Guthaben auf einem Wertkartenhandy nach ein paar Monaten verfällt, ist genauso unwirksam, wie eine Klausel, die die Auszahlung des Guthabens auf einige wenige Stellen des Mobilfunkbetreibers beschränkt.

Urteil: Erfolg gegen Sexkontakt-SMS

In einer Verbandsklage im Auftrag des BMSG erwirkte der VKI eine einstweilige Verfügung gegen Spam-SMS einer Innsbrucker Firma.

Urteil: OLG Wien zu Rückkaufswerten bei Uniqa, Victoria und ÖBV

Das OLG Wien beurteilt Vertragsbestimmungen der Uniqa Personenversicherung, der Victoria Volksbanken Versicherung und der Österreichischen Beamtenversicherung zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen als intransparent im Sinn des § 6 Abs 3 KSchG.

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Sozialministerium

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