Zum Inhalt

VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: "Absolute" Zinsanpassung bei Wohnbau-Anleihe gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Zinsanpassungsklausel in einer variabel verzinsten Wandelanleihe der BA-CA Wohnbaubank - im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) - mit Verbandsklage bekämpft und in erster Instanz Recht bekommen. Demnach müssen Zinsanpassungen nach relativer Berechnungsmethode vorgenommen werden.

Urteil: Sammelklage wegen Brechdurchfall im All-Inklusiv-Club erfolgreich

Bisher wurden Sammelklagen des VKI außergerichtlich durch einen Vergleich beigelegt. Nunmehr erging das erste Urteil in einer Sammelklage (im Auftrag des BMSK) gegen den Reiseveranstalter First Choice Austria GmbH (vormals Nazar); er wurde in erster Instanz aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung rechtskräftig zu Schmerzengeld und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verurteilt.

Urteil: Wüstenrot muss die Verwendung gesetzwidriger Klauseln unterlassen

Der VKI hat im Auftrag des BMSK 4 Klauseln der AGB der Bausparkasse Wüstenrot abgemahnt. Eine Klausel war bereits von der Bausparkasse als rechtswidrig erkannt und rechtzeitig geändert worden. Drei Klauseln konnten erfolgreich bekämpft werden: Gröbliche Benachteiligung, Intransparenz und eine unzulässige Zugangsfiktion konnten beseitigt werden.

Urteil: RS-Deckung für Gewinnherausgabe nach § 5j KSchG

Ansprüche auf Herausgabe irreführend zugesagter Gewinne (§ 5j KSchG) sind zwar weder vertragliche oder vorvertragliche noch Schadenersatzansprüche, dennoch hat die Rechtsschutzversicherung (auf Basis der ARB/GEN 2002) Deckung für Klagen zu gewähren.

Urteil: "Untergejubelter" befristeter Mietvertrag - Rücktritt gemäß § 3 KSchG rechtswirksam

Ein Wohnungseigentümer, der versucht, einer "unliebsamen" Mieterin anlässlich einer angekündigten Wohnungsbegehung eine einvernehmliche Auflösungsvereinbarungen für das bestehende unbefristete Mietverhältnis und zugleich einen auf 5 Jahre befristeten Mietvertrag unterzujubeln, kann sich nach erfolgtem Rücktritt von diesen Verträgen nicht darauf berufen, dass das Geschäft von der Mieterin angebahnt wurde, nur weil die Verträge in der Wohnung der Mieterin unterzeichnet wurden.

Urteil: Wie die aliquoten Sanierungskosten bei Rückgabe der Wohnung zu berechnen sind

Wird eine Wohnung unsaniert übernommen, so ist bei der Berechnung der aliquoten Sanierungskosten wegen Beschädigungen durch den Mieter die Mietzeit des Vormieters zu berücksichtigen. Außerdem ist eine realistische Gebrauchstauglichkeit von Bestandteilen der Wohnung anzunehmen. Preisnachlässe sind den Mietern ebenfalls weiterzugeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang