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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Erfolg gegen Hutchison - Klausel betreffend Abrechnungszeitraum ist rechtswidrig; der Abrechnungszeitraum muss offengelegt werden

Das HG Wien erklärte eine Klausel von Hutchison für intransparent und gröblich benachteiligend. Nach der betreffenden Klausel sollte der Abrechnungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat sein, wobei sich Hutchison das Recht vorbehielt, einen anderen Abrechnungszeitraum festzulegen. Die Klausel sah keine Verpflichtung vor, den Kunden bei Vertragsabschluss davon in Kenntnis zu setzen, welcher Abrechnungszeitraum in seinem Fall gelten soll. Der Kunde wurde tatsächlich auch nicht darüber informiert. Diese Intransparenz war letztendlich eine Kostenfalle für den Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil: 3 Klauseln von ONE gesetzwidrig

Der VKI hatte - im Auftrag des BMSK - den Mobilfunker One wegen der Verwendung von 4 Klauseln in seinen AGB auf Unterlassung geklagt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI in allen, das OLG in drei von vier Punkten Recht. Der OGH bestätigte nun die Entscheidung der Berufungsinstanz.

Urteil: Handelsgericht Wien - "Ausmalklausel" ist gesetzwidrig

Das Handelsgericht Wien gab einer Verbandsklage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des BMSK - gegen die Genossenschaft "Niederösterreichisches Friedenswerk" statt. Die "Ausmalklausel" in dem von der Genossenschaft verwendeten Mustermietvertrag ist unzulässig.

Urteil: BG Bruck/Leitha verneint Kostenersatz für die Therme

Der VKI hat im Auftrag des BMSK eine Klage auf Rückerstattung der Kosten für eine Thermenreparatur, einen Thermenaustausch und auf Mietzinsminderung gegen eine burgenländische Genossenschaft eingebracht. Der Erstgericht sieht keine diesbezügliche Erhaltungspflicht der Vermieters und hat die Ansprüche abgewiesen.

Urteil: Preisminderung wegen Badeverbot bejaht

Der VKI hat - im Auftrag des BMSK - einen Konsumenten bei einer Klage auf Reisepreisminderung wegen einer starken Verschmutzung des Meeres aufgrund eines Tankerunglücks gegen einen deutschen Reiseveranstalter unterstützt und in erster Instanz Recht bekommen.

Urteil: Minutenpreis und Taktung 90/60 - irreführend

Das Handelsgericht Wien gab einer im Auftrag der AK Vorarlberg geführten Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen "Tele2" statt. Damit wurde die Blickfangwerbung für Gesprächspreise pro Minute untersagt, wenn nicht auf die Auswirkungen einer Taktung 90/60 eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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