Ab September 2004 bewarb die Generali Versicherung AG eine neuartige Generation fondsgebundener Lebensversicherungen mit der Bezeichnung MAXX Invest. Der Verkaufsprospekt versprach unter anderem maximale Erträge und maximale Sicherheit. Zugesichert wurden eine hundertprozentige Kapitalgarantie und eine hundertprozentige Höchststandgarantie. Mehr noch: Das in die Garantiefonds veranlagte Geld sei zu 200 Prozent sicher.
Im November 2015 relativierte Generali in einem Schreiben an die Kunden diese Aussage. Eine Wertentwicklung sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, jede weitere einbezahlte Prämie sei voraussichtlich ein Verlust.
Da betroffene Kunden, ungeachtet der im Prospekt deklarierten Garantien, am Ende der Laufzeit damit weniger erhalten würden als einbezahlt, startet der Verein für Konsumenteninformation VKI nun im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelaktion.
Sämtliche Details dazu gibt es unter: www.verbraucherrecht.at.
Prospektangabe muss der Wahrheit entsprechen Der VKI sieht für Verbraucherinnen und Verbraucher potenzielle Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung.
Die Generali hat in ihrer Werbebroschüre mit maximaler Sicherheit und hundertprozentiger Kapitalgarantie geworben. Sie kann daher Verluste nicht ohne weiteres den Konsumentinnen und Konsumenten umhängen, sondern muss dafür geradestehen, kritisiert Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im VKI.
Der Verkaufsfolder ist nach unserer Ansicht irreführend, da sich nur im Kleingedruckten einschränkende Verweise finden. Eine hundertprozentige Kapitalgarantie kann nur so zu verstehen sein, dass zumindest hundert Prozent des einbezahlten Geldes gesichert sind. Und diese im MAXX-Invest-Prospekt beworbenen Sicherheiten waren für Konsumentinnen und Konsumenten wichtig und kaufentscheidend“, erklärt Wolf. Dem Verein für Konsumenteninformation liegen aber Fälle vor, in denen beispielsweise ein Verbraucher elf Jahre lang eine Summe von 13.300 Euro eingezahlt hat und nun lediglich einen Rückkaufswert von 12.000 Euro erhalten würde. „Maximaler Ertrag und maximale Sicherheit sehen anders aus, so Wolf.
Teilnahme an Sammelaktion Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich im Rahmen der MAXX Invest-Lebensversicherung geschädigt fühlen, haben ab sofort die Möglichkeit, sich unter www.verbraucherrecht.at an einer Sammelaktion zur Prüfung ihrer Ansprüche zu beteiligen.
Berechtigt zur Teilnahme sind all jene, • die ab September 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei Generali mit der Bezeichnung “MAXX Invest” abgeschlossen haben und • zum Zeitpunkt des Abschlusses ihren Wohnsitz in Österreich hatten. Das betrifft auch bereits abgelaufene bzw. vorzeitig beendete Verträge. Der VKI prüft in einem ersten Schritt anhand der Vertragsunterlagen, ob zur betreffenden Lebensversicherung eine unvollständige (fehlerhafte) Rücktrittsbelehrung vorliegt. In diesem Fall würde die Möglichkeit bestehen, alleine aufgrund dieser fehlenden Belehrung vom Vertrag zurückzutreten. Sollte ein Rücktritt nicht möglich sein, wird der VKI mögliche Schadenersatzansprüche hinsichtlich Prospekthaftung und fehlerhafter Beratung prüfen.
Für diesen Aufwand hebt der VKI einen Organisationsbeitrag von 95 Euro ein.
In jedem Fall wird der VKI nach Einholung einer Einverständniserklärung für den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin bei Generali intervenieren“, so Wolf. „Sollte sich die Versicherung nicht einsichtig zeigen, werden wir uns für eine Lösung im Rahmen einer Sammelklage stark machen. Denn wer seinen Kunden maximale Sicherheit verspricht, sollte diese auch tatsächlich bieten.
SERVICE: Alle Informationen zur Aktion MAXX Invest sowie zur parallel laufenden Aktion Rücktritt Lebensversicherungen gibt es unter www.verbraucherrecht.at. Für die Teilnahme ist ein Organisationsbeitrag von 95 Euro je Lebensversicherung an den VKI zu entrichten.