Wien (OTS) - Nachträglich verrechnete Kerosinzuschläge von Reiseveranstaltern sind unzulässig und gesetzwidrig, wenn nicht in den Preisanpassungsklauseln festgelegt ist, wie der neue Preis berechnet wird. Die AK bekam jetzt in zwei Klagen gegen Bentours und Bahntours Recht, wobei das Urteil gegen Bentours noch nicht rechtskräftig ist.
"Die beiden Entscheidungen sind von allgemeiner Bedeutung, da die von den Reiseveranstaltern verwendeten Preisanpassungsklauseln nicht die gesetzlich geforderten genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten", bekräftigt AK Konsumentenschützerin Margit Handschmann.
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte im März die AK in einer Klage gegen den Türkeispezialisten Bentours. "Die nachträglich verrechneten Kerosinzuschläge verstoßen gegen die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und waren daher unzulässig", bekräftigt Handschmann. Bentours stützte die nachträgliche Preiserhöhung auf eine Preisanpassungsklausel, die - obwohl gesetzlich vorgeschrieben - keine genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nun wird der Oberste Gerichtshof (OGH) damit befasst.
Im zweiten Verfahren, das die AK gegen den Reiseveranstalter Bahntours geführt hat, bestätigte das Handelsgericht Wien im März ebenfalls die Rechtsmeinung der AK: Nach der Buchung durchgeführte Preiserhöhungen - wie beispielsweise Kerosinzuschläge - sind unzulässig. Im Gegensatz zu Bentours gab Bahntours in seinen Katalogen die Preise ohne eventuell bei Flugreisen anfallende Gebühren an, und die zusätzlich anfallenden Gebühren wurden als vorläufige Preise angeführt. "Der tatsächliche Preis sollte erst bei der Ticketausstellung zwei Wochen vor der Reise festgesetzt werden", erklärt Handschmann. Auch in diesem Fall ging das Gericht von einer nachträglich unzulässigen Preiserhöhung aus. Denn die Preisanpassungsklausel enthielt einerseits keine genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises und sah auch eine Preiserhöhung zwei Wochen vor Reiseantritt vor. "Das widerspricht dem Konsumentenschutzgesetz, da ab dem 20. Tag vor Reiseantritt generell keine Preiserhöhungen mehr erlaubt sind", betont Handschmann. Das Verfahren ist schon beendet. Bahntours zeigte sich einsichtig und wird für diese Saison auf nachträgliche Preiserhöhungen verzichten.