Zum Inhalt

Dolinschek: Reiseveranstalter Nazar zahlt Konsumenten nachträglich verlangte Treibstoffzuschläge zurück

Erfreut reagierte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek über das Einlenken des Reiseveranstalters Nazar in einem Verbandsklagsverfahren, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt hat.

Wien (BMSG/STS) - Erfreut reagierte heute Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek über das Einlenken des Reiseveranstalters Nazar in einem Verbandsklagsverfahren, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt hat. Nazar verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich, nachträglich verlangte Reisepreiserhöhungen zurückzubezahlen. "Das ist ein großer Erfolg für den Konsumentenschutz. Das Instrument der Verbandsklage hat sich wieder einmal bewährt".****

Im Sommer 2004 stellten zahlreiche Reiseveranstalter ihren Kunden Zusatzkosten in der Höhe von 9 bis 15 EUR pro Person in Rechnung. Begründet wurde diese nachträgliche Preiserhöhung mit den gestiegenen Kerosinpreisen. Diese konsumentenfeindliche Praxis nahm das Konsumentenschutzministerium zum Anlass, den VKI mit der Klagsführung gegen insgesamt 7 Veranstalter zu beauftragen. Ruefa anerkannte gleich nach Einbringung der Klage die Unzulässigkeit der Preiserhöhungen. Gegen drei weitere Veranstalter - TUI, Gulet und Tai Pan Touristik -ergingen vor dem Handelsgericht Wien die ersten Urteile, die dem VKI vollinhaltlich recht geben. "Die Preiserhöhungen stehen demnach im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes und sind daher rechtlich unzulässig und unwirksam", bekräftigte Dolinschek.

Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, zeigen jedoch bereits positive Folgewirkungen: Nach dem Veranstalter Delfin Touristik hat nunmehr auch der Veranstalter Nazar Reisen im Gerichtsverfahren einem gerichtlichen Vergleich zugestimmt und darin die Unzulässigkeit der vorgenommenen Reisepreiserhöhung zugestanden. Weiters hat sich Nazar ebenfalls dazu verpflichtet, Personen, die dies bis 31.12.2005 verlangen, die seit dem 1.6.2004 nachträglich (nach erfolgter Buchung) verlangten und bezahlten Preiserhöhungen rückzuerstatten. Jeder betroffene Konsument kann sich daher direkt an Nazar wenden und den Zuschlag in bar zurückfordern.

"Durch ein einzelnes Verfahren konnte einer Vielzahl von Konsumenten zu ihrem Recht verholfen werden. Kunden sollten daher direkt bei Nazar die Preiserhöhungen zurückfordern. Es ist zu hoffen, dass die anderen beklagten Reiseveranstalter nunmehr ebenfalls einlenken und die zu Unrecht verlangten Reisepreiserhöhungen zurückbezahlen", sagte Dolinschek abschließend.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang