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AKNÖ fordert Sanktionen gegen Fluglinien ein

Utl.: EU leitet Verfahren gegen Österreich ein. =

Wien (ÁKNÖ) - Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Doch wenn der Flug überbucht, verspätet oder überhaupt annulliert ist, dann ist es mit der Urlaubsfreude schnell vorbei. Seit 17. Februar 2005 soll eine EU-weite Verordnung dafür sorgen, dass Flugpassagiere für derartige Unannehmlichkeiten entschädigt und Fluglinien, die die Verordnung nicht vollständig umgesetzt haben, mit entsprechenden Sanktionen belegt werden. Die AKNÖ-Konsumentenschützer kritisieren jedoch, dass Fluggäste jetzt, ein Jahr später, immer noch zu wenig von den Fluglinien über ihre Rechte aufgeklärt werden und von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Transport (BM VIT) immer noch keine Strafen für säumige Fluglinien festgelegt wurden. Dies, obwohl die zuständigen Behörden auch seitens der EU bereits mehrfach auf diese Verpflichtung hingewiesen wurden.

Seit Februar 2005 muss der Flugpreis rückerstattet oder für eine anderweitige Beförderung gesorgt werden, wenn das Flugzeug überbucht ist. Außerdem hat der Kunde Anspruch auf Essen, Trinken, wenn nötig Hotelunterbringung und zwei unentgeltliche Telefongespräche, Faxe oder E-Mails und zusätzlich muss je nach Entfernung eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Wird der Flug annulliert, stehen dem Passagier diese Leistungen mit gewissen Ausnahmen ebenfalls zu. Allerdings entfällt eine Ausgleichszahlung unter anderem, wenn der Flug aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" absagt wird. Dazu Renate Schiller, Konsumentenberaterin in der NÖ Arbeiterkammer (AKNÖ): "Wird ein Flug annulliert, begründen die Fluglinien das vielfach mit dem Hinweis, dass technische Gebrechen daran schuld seien. Der Konsument muss diesen Angaben vertrauen, hat er doch rechtlich keine Möglichkeit, einen technischen Report der Fluglinie anzufordern. Dies steht nur dem BM VIT als oberster Luftfahrtbehörde zu."

Zwtl.: Keine Sanktionen durch das BM VIT festgelegt

Dem Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Transport obliegt auch die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Verordnung. Denn nur wenn den betroffenen Fluglinien mit entsprechenden Sanktionen gedroht wird, werden sie die Fluggastrechte tatsächlich umsetzen. Dies ist bis heute noch nicht geschehen. Aus diesem Grund muss sich Österreich neben anderen Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof für das Ausbleiben der Sanktionen, die "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein sollen, verantworten. Auch die 124. Vollversammlung der AKNÖ machte im Oktober des vergangenen Jahres auf diesen Missstand aufmerksam und forderte den Gesetzgeber auf, endlich tätig zu werden. Dazu Dr. Eva Schreiber, Leiterin der Konsumentenberatung der NÖ Arbeiterkammer: "Wir fordern vom Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Transport, dass endlich der EU-Verordnung entsprochen wird und konkrete Sanktionen beschlossen werden. Nur so können die Konsumenten zu ihrem Recht kommen."

Zwtl.: Neuer Folder informiert über Rechte

Aus den Beratungsgesprächen wissen die AK-Experten, dass die wenigsten Konsumenten ihre Rechte als Fluggast kennen. Das hat zur Folge, dass diese häufig um ihre Ansprüche umfallen. Aus diesem Grund haben die AKNÖ-Konsumentenschützer einen neuen Folder herausgebracht. Darin werden Verbraucher in verständlicher Weise darüber informiert, welche Rechte und Ansprüche ihnen als Flugpassagier zustehen. Unter 05 7171-1212 oder noe.arbeiterkammer.at kann die Broschüre "Flugpassagiere. Ihre Ansprüche" kostenlos angefordert werden.

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