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Reise & Verkehr

Unzulässige COVID-19-Klausel von Ruefa

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ruefa GmbH geklagt. Nach einer Klausel des Reiseveranstalters führten Stornierungen aufgrund von zukünftigen coronabedingten Reisebeschränkungen in keinem Fall mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden. Der OGH gab der Klage des VKI statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig.

Klug Touristik insolvent

Das Wiener Reisebüro Klug Touristik GmbH hat am 27.2.2023, mit Wirkung ab 28.2.2023, Insolvenz angemeldet. Wir informieren über die Rechte von Reisenden.

Rückerstattungsklauseln bei SWISS sind gesetzwidrig

In der EU haben Fluggäste eine Vielzahl an Schutzrechten. Bei gestrichenen Flügen kommt es dennoch öfter zu Problemen. Rückzahlungen kommen mitunter nicht bei den Verbraucher:innen an. Bei einigen Fluglinien regeln eigene Klauseln, wie eine Rückerstattung erfolgen soll – so auch bei der Swiss International Air Lines AG (SWISS). Drei dieser Rückerstattungsklauseln wurden vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums beanstandet. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ansicht des VKI jetzt bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Haftung der Fluglinie für psychische Beeinträchtigungen

Der EuGH hatte darüber zu urteilen, ob ein Luftfahrtunternehmen nach Art 17 Montrealer Übereinkommen („körperlich verletzt“) auch für psychische Beeinträchtigungen haftet und bejahte dies, wenn gewisse Schwere vorliegt.

EuGH zu Flugverspätung bei direktem Anschlussflug

Der EuGH bejahte einen Ausgleichsanspruch gegen die American Airline bei einer von einem Reisebüro zusammengestellten und verrechneten Flugverbindung, bei der der letzte Flug, der vollständig außerhalb des Unionsgebiets durchgeführt wurde, und bei der zwischen den ausführenden Luftfahrtunternehmen keine rechtliche Beziehung bestand.

E-Scooter-Verleiher Superpedestrian unterlässt zahlreiche Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der „Superpedestrian Europe BV – Niederlassung ÖsterreichBV“ geprüft. Die Firma betreibt in Österreich unter der Bezeichnung „LINK“ einen E-Scooter-Verleih. Im Zuge der Prüfung wurden 35 Klauseln der AGB bemängelt. LINK verpflichtete sich in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung, alle vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden.

Verletzung der Informationspflicht des Reisevermittlers

In einem von der AK Kärnten unterstützten Verfahren ging es um einen Fall, in dem ein Reisebüro den Reisenden nicht ausreichend darüber informierte, dass es sich nicht um eine Pauschalreise, sondern nur um eine verbundene Reiseleistung handelt.

EuGH zu Flugausfällen bei Ausfall der Treibstoffversorgung

Der EuGH urteilte, dass ein allgemeiner Ausfall der Treibstoffversorgung als „außergewöhnlicher Umstand“ angesehen werden kann, der die Fluglinie von der Zahlung von Ausgleichsansprüche befreien kann, wenn der Ausgangsflughafen der betroffenen Flüge oder des betroffenen Flugzeugs für die Verwaltung des Treibstoffsystems der Flugzeuge verantwortlich ist.

EuGH-Vorlage im VKI-Verfahren

Der VKI hatte für einen Konsumenten die DocLX Travel Events GmbH im Zusammenhang mit der für Anfang des Sommers 2020 geplanten Massen-Maturareise geklagt. Der Verbraucher trat Anfang Mai wegen der Corona-Situation von der Reise zurück, DocLX verrechnete ihm dafür eine Stornogebühr. Die Reise konnte in der Folge nicht stattfinden. Der OGH legte nun eine Frage dazu dem EuGH vor.

Unfall beim Aussteigen aus Flugzeug

Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage der Haftung einer Fluglinie für den Sturz einer Passagierin beim Aussteigen aus dem Flugzeug.

Weitere Klauseln von Laudamotion unzulässig

Der VKI hatte die Laudamotion GmbH wegen insgesamt 24 Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Bereits in der 2.Instanz wurden vom OLG Wien 19 Klauseln rechtskräftig für unzulässig befunden. Nun erklärte der OGH 4 weitere Klauseln für gesetzwidrig.

Weitere Klauseln von Laudamotion unzulässig

Der VKI hatte die Laudamotion GmbH wegen insgesamt 24 Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Bereits in der 2.Instanz wurden vom OLG Wien 19 Klauseln rechtskräftig für unzulässig befunden. Nun erklärte der OGH 4 weitere Klauseln für gesetzwidrig.

Wenn die Fluggesellschaft an den Reisevermittler statt an den Fluggast zahlt

Zahlungen der Fluggesellschaft an den Reisevermittler stellen keine schuldbefreiende Rückerstattung an Konsument:innen dar – so das Urteil des Landesgerichts Korneuburg. Die Fluggesellschaft muss daher nochmals an den Reisenden zahlen. Eine Rückerstattung über das bei der Buchung ursprünglich verwendete Zahlungsmittel wirkt nicht automatisch schuldbefreiend für die Fluggesellschaft.

OGH: EasyJet verweigerte zu Unrecht die Beförderung

Die Fluggesellschaft EasyJet UK Limited („EasyJet“) verweigerte einem irakischen Staatsbürger zu Unrecht – wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nunmehr rechtskräftig entschied – die Beförderung von Wien nach London. Obwohl seine Ehefrau den Flug in Anspruch nehmen hätte können, stellte die Beförderungsverweigerung ihres Ehemannes auch einer Beförderungsverweigerung ihr gegenüber dar.

OGH: EasyJet verweigerte zu Unrecht die Beförderung

Die Fluggesellschaft EasyJet UK Limited („EasyJet“) verweigerte einem irakischen Staatsbürger zu Unrecht – wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nunmehr rechtskräftig entschied – die Beförderung von Wien nach London. Obwohl seine Ehefrau den Flug in Anspruch nehmen hätte können, kam die Beförderungsverweigerung ihres Ehemannes auch einer Beförderungsverweigerung ihr gegenüber gleich.

EuGH: Fluggastrechte-VO auch bei Ereignissen in Drittstaaten anwendbar

Der EuGH urteilte, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (kurz: Fluggastrechte-VO) selbst dann Anwendung findet, wenn die Verspätung während eines Teilflugs auftritt, der vollständig im Gebiet eines Drittstaats durchgeführt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Schadenersatz bei Flugüberbuchung

Zwei Konsumenten, denen wegen Überbuchung die Beförderung mit der bekl Fluglinie verweigert wurde, bekamen eine Ausgleichszahlung iHv je EUR 250,--. Einer der Konsumenten machte darüber hinaus einen Schadenersatzanspruch iHv 845,46 EUR für nicht refundierte Hotel- und Mietwagenkosten geltend. Der OGH rechnete bei ihm die 250,-- an, sodass ihm 595,46 EUR zugesprochen wurden.

Schadenersatz bei Flugüberbuchung

Zwei Konsumenten wurde bei einem geplanten Wochenendtrip von der Fluglinie wegen Überbuchung der Flug verweigert. Die Fluglinie zahlte zwar die Ticketkosten und eine Ausgleichszahlung von je 250 Euro, verweigerte aber einen weitergehenden Schadenersatz. Der VKI klagte für die Konsumenten. Der OGH sprach an sich den Schadenersatz zu, rechnet aber eine geleistete Ausgleichzahlung darauf an.

EuGH stellt klar: Fluggastrechte-VO nicht anwendbar, wenn Unionsgebiet nur Zwischenstopp

Die Fluggastrechte-VO ist grundsätzlich anwendbar, wenn sich der Abflughafen oder der Zielflughafen im Unionsgebiet befindet. Gegenstand des EuGH-Verfahrens war die Frage, ob bei Flügen von und nach Drittstaaten eine Zwischenlandung auf einem Flughafen im Unionsgebiet ausreicht, um die Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO zu begründen. Dabei macht es einen Unterschied, ob die Flüge getrennt voneinander gebucht wurden oder eine Gesamtbuchung vorliegt.

Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Austrian Airlines AG wurden fünf Klauseln aus deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck („ABB“) für unwirksam erklärt.

EuGH-Urteil: Vorverlegung eines Flugs stellt Annullierung dar

Im Rahmen von mehreren Rechtsstreitigkeiten zwischen Fluggästen und Fluggesellschaften wegen Ausgleichszahlungen an die Fluggäste nach der Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung) stellte der EuGH nunmehr klar: Auch ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, ist als annulliert anzusehen.

Entscheidung zu Kosten bei Besitzstörung

Einige Autofahrer und Autofahrerinnen kennen die Situation: Man bleibt kurz auf einem fremden Grundstück stehen und erhält kurze Zeit später ein Aufforderungsschreiben von einem Anwalt, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten zwischen EUR 300,- und EUR 450,- zu bezahlen. Besitzschutz ist ein wichtiges Rechtsinstitut in der Rechtsordnung und ist wichtig, um Störungshandlungen abzustellen. Für manche Unternehmen wurde der Besitzschutz aber auch zu einer lukrativen Einnahmequelle. Der VKI war daher schon seit einiger Zeit bemüht, eine Entscheidung über die Höhe eines angemessenen Schadenersatzes in Verbindung mit einer Besitzstörungshandlung zu erzielen. Das ist dem VKI nunmehr erstmalig durch ein Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gelungen.

Erfolg gegen Laudamotion bei Rückforderung für durchgeführten Flug

Mitte März 2020 fanden Flüge teilweise noch regulär statt, infolge Ausbruchs der Covid-19-Pandemie war es aber nach und nach absehbar, dass der Flugbetrieb in den Folgetagen komplett eingestellt wird. Konsument:innen war es daher unzumutbar, ihre Hinflüge anzutreten, wenn die Rückflüge ungesichert waren. Der VKI konnte für zwei VerbraucherInnen die Rückerstattung der Kosten für diese Hinflüge von der Laudamotion GmbH erwirken.

49 Klauseln in AGB der FTI Touristik unzulässig

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein; Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.

49 Klauseln in AGB der FTI Touristik unzulässig

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der VKI Klage gegen den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ein; Gegenstand des Verfahrens waren diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – letztendlich wurden in mehreren Teilurteilen 49 Klauseln für unzulässig erklärt.

Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung wegen Streiks

Der EuGH setzt sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich damit auseinander, wann ein Streik einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung darstellt, sodass das Flugunternehmen bei einer Annullierung keine Ausgleichszahlung zu leisten hat. Im konkreten Fall (Streik zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung für das Kabinenpersonal) wurde das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands verneint.

Klausel zur Flugpreis-Rückerstattung der AUA unzulässig

Im Zuge von coronabedingten Flugabsagen verlangten zahlreiche Konsument/innen die Flugscheinkosten von der AUA (Austrian Airlines AG) zurück. Die AUA verweigerte aber vielen Fluggästen eine direkte Rückzahlung unter Verweis auf eine Klausel, die einen sogenannten „Erstattungsbeschränkungsvermerk“ vorsah. Die Konsument/innen sollten sich an den Vermittler, bei dem sie das Ticket gekauft hatten, wenden.

Unzulässige Preisgestaltung von Online-Reisevermittlern

Online-Reisevermittler locken mit attraktiven Angeboten, dahinter verbergen sich jedoch oft Extra-Kosten wie beispielsweise Service- und Gepäckgebühren. Das deutsche Höchstgericht schob derartigen intransparenten Buchungsvorgängen von Travel24 nun einen Riegel vor.

EuGH Generalanwalt: Vorverlegung eines Flugs stellt Annullierung dar

Der Generalanwalt des EuGH führte in seinen Schlussanträgen aus, dass die Vorverlegung eines Flugs um mehr als zwei Stunden einer Annullierung im Sinne der Fluggastrechte-VO gleichkommt. Ein Urteil des EuGH liegt noch nicht vor. Der EuGH muss sich bei seinem Urteil nicht an die Schlussanträge des Generalanwalts halten, entscheidet aber doch oft in Übereinstimmung mit diesem.

Fahrgastrechte in der Schifffahrt

Eine irische Schifffahrtsgesellschaft (Irish Ferries Ltd) hatte ein Schiff bestellt, das mit einigen Monaten Verspätung geliefert wurde. Daher annullierte die Schifffahrtsgesellschaft im April 2018 bereits gebuchte Überfahren auf einer neuen Verbindung Frankreich und Irland für Juli 2018. In einem Rechtsstreit zwischen der Schifffahrtsgesellschaft und der irischen Transportbehörde beschäftigte sich der EuGH mit mehreren Fragen rund um die Fahrgastrechte-Verordnung für den Schiffsverkehr (VO [EU] 1177/2010).

Waldbrände in Griechenland, Türkei, Italien – Reiserücktritt?

Medienberichten zufolge wüten in mehreren Regionen in Südeuropa Waldbrände. Von bereits gebuchten und unmittelbar anzutretenden Urlaubsreisen in betroffene Regionen kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Sicht des VKI ein kostenloser Vertragsrücktritt erklärt werden.

Unzulässige Klauseln von Laudamotion

In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer gegen die Laudamotion GmbH wurden insgesamt 36 Klauseln eingeklagt. Das Berufungsgericht sah davon fünf Klauseln für gesetzeskonform an. Diese fünf Klauseln waren nun Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem OGH. Lauf OGH sind drei der Klauseln gesetzwidrig.

Ausgleichszahlung bei annulliertem Anschlussflug

Ein Fluggast hatte mit einer einheitlichen Buchung einen aus zwei Teilflügen bestehenden Flug gebucht. Da der zweite Teilflug annulliert wurde, kam er mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort an. Gebucht hatte er den gesamten Flug bei der Fluglinie des ersten Teilfluges und über einen Reiseveranstalter. Mit der Fluglinie des zweiten Teilfluges hatte er keinen eigenen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Dennoch kann er von der Fluglinie, die den zweiten Teilflug annulliert hatte, die Ausgleichzahlung nach der Fluggastrechte-VO verlangen; berechnet wird die Ausgleichszahlung, deren Höhe von der Entfernung des Fluges abhängt, auf der Grundlage der Gesamtentfernung vom Abflugort des ersten Teilflugs bis zum Ankunftsort des zweiten Teilflugs.

VKI gegen Eurowings: Ausgleichszahlung für Rückflug-Odyssee

Der VKI hat erfolgreich für zwei Konsumenten die deutsche Fluglinie Eurowings GmbH geklagt. Die Verbraucher hatten einen Flug von Punta Cana nach Wien mit Umsteigen in Köln gebucht. Da der Flug von Punta Cana nach Köln mehr als eine Stunde Verspätung hatte und den Fluggästen das direkte Durchchecken des Reisegepäcks von Punta Cana nach Wien verwehrt wurde – weswegen sie ihr Gepäck in Köln holen mussten – versäumten sie ihren Anschlussflug und kamen mit mehr als fünfstündiger Verspätung in Wien an. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung und bekam vom Bezirksgericht (BG) Schwechat Recht. Eurowings muss den Konsumenten 1.200 Euro zahlen.

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