Nach der Abmahnung im September 2004 hat die AK im Oktober eine Verbandsklage gegen die Figur & Schönheitsstudio GmbH, ein Franchiseunternehmen der Figurella International GmbH und Betreiberin mehrerer Figurella Studios, eingebracht. Im Mai 2005 hat das Handelsgericht Wien der Klage vollinhaltlich stattgegeben. Daraufhin ging das Unternehmen in Berufung. Im Oktober 2005 bestätigte dann das Oberlandesgericht Wien das erstinstanzliche Urteil.
So ist etwa die Klausel unzulässig, wonach die Kunden bestätigen, gesundheitlich und körperlich das von Figur & Schönheitsstudio GmbH angebotene Bewegungsprogramm durchführen zu können. Das ist eine unzulässige Tatsachenbestätigung, so die AK.
Unwirksam ist auch die Klausel, wonach die Figur & Schönheitsstudio GmbH für den Verlust mitgebrachter Gegenstände keine Haftung übernimmt. Dieser generelle Haftungsausschluss ist unzulässig, da der Unternehmer Schutz- und Sorgfaltspflichten hat. Die Ersatzpflicht des Unternehmers für den Fall, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, kann weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.
Bei Problemen mit dem Vertrag oder falls sich die Figur & Schönheitsstudio GmbH auf die Wirksamkeit einzelner Klauseln beruft, bietet die AK Konsumentenberatung Hilfe unter: 01 501 65 209 (Mo bis Fr 8.00 bis 12.00).