Zivilrechtliche Regelungen finden sich in Österreich derzeit im E-Commerce-Gesetz - die allerdings großteils nicht eingehalten werden, sagte Maier. Wie sich in den letzten Monaten gezeigt habe, seien sie vor allem aus gesundheitspolitischer und konsumentenschutzrechtlicher Sicht bei weitem nicht ausreichend. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung verspricht die Justizministerin in Zusammenarbeit mit der Konsumentenschutzsektion des Sozialministeriums eine Diskussion des Themenbereichs mit den Verwaltungsstrafbehörden der Länder. "Was wir brauchen ist eine eigene Behörde, die nicht nur für die rechtliche Kontrolle sorgt, sondern vor allem die konsumentenschutzrechtlichen Fragen im Auge behält. Nur so können die KonsumentInnen geschützt werden", so Maier.
Seit Anfang 2004 ist der Online-Verkauf von Medikamenten EU-weit eingeschränkt möglich. Umfangreiche Tests der verschiedensten Online-Anbieter haben jedoch gezeigt, dass nicht nur die Medikamente selbst gefährlich sein können, sondern auch die mangelnde und oftmals sogar falsche Beratung. Auf Wechselwirkungen von Medikamenten untereinander wurde in keiner der getesteten Internet-Apotheken hingewiesen. "Ich fordere daher die zuständigen Ministerinnen auf, schnellstmöglich eine eigene Behörde einzurichten. Diese muss als Internetkompetenzzentrum für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit die Angebote im Netz beobachten, analysieren und daran anschließend auch entsprechende Warnungen für die Öffentlichkeit aussprechen. Darüber hinaus müssen in einem ersten Schritt die KonsumentInnen mit einer Kampagne umfassend über die Gesundheitsrisiken informiert werden", schloss Maier.