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AK fordert Allergenkennzeichnung für alle Lebensmittel

Nicht nur für verpackte, sondern auch für offen verkaufte

Nahrungsmittel und Menüs in Speisekarten.

Wien (OTS) - Allergieauslösende Zutaten sollen künftig nicht nur auf allen verpackten Lebensmitteln, sondern auch bei offener Waren und auf Speisekarten verpflichtend gekennzeichnet werden, verlangt die AK. Die EU-Etikettierungsrichtlinie, die Ende April mit halbjähriger Verspätung in österreichisches Recht umgesetzt wurde, sieht ab 26. November eine umfassendere Kennzeichnung für Lebensmittel vor. Die Novelle der Kennzeichnungsverordnung stellt einen großen Fortschritt insbesondere für Allergiker dar, die AK kritisiert aber, dass Gesundheitsministerin Rauch-Kallat offen abgegebene Waren und Gasthausessen von der Kennzeichnung ausgenommen hat.

Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, wie glutenhältiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen und deren jeweiligen Erzeugnisse sowie die Zusatzstoffe Schwefeldioxid und Sulfit müssen künftig lückenlos angegeben sein. Die EU-Etikettierungsrichtlinie sieht das zwingend für verpackte Lebensmittel vor, bei offenen Waren müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass die KonsumentInnen die Informationen bekommen, welche allergieauslösenden Stoffe in den Produkten enthalten sind. Bedauerlicherweise hat das Gesundheitsministerium verabsäumt, durch eine entsprechende gesetzliche Regelung dieser Verpflichtung wirksam nachzukommen. Dadurch werden die KonsumentInnen, wenn sie offene Produkte konsumieren, im Unklaren gelassen. "Es ist nicht einzusehen, dass die Gesundheitsministerin die Interessen der Wirtschaft vor die Gesundheit der Allergiker stellt", kritisiert AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl.

"Wichtig ist diese neue Regelung, weil viele Konsumenten oft bereits auf Spuren dieser Zutaten in Lebensmitteln und Speisen allergisch oder mit Unverträglichkeit reagieren", sagt Schöffl, "diese Personengruppe soll daher ebenfalls umfassend informiert werden, also auch bei offen abgegebenen Waren und Gasthausessen." So sollte beispielsweise in zumindest einer Speisekarte auch angegeben werden, in welchen Gerichten welche Zutaten oder Produkte verwendet wurden, die Allergien auslösen können.

"Allergiker werden also keinen rechtlichen Anspruch auf korrekte und nachvollziehbare Informationen in der Gastronomie und in den Lebensmittelgeschäften bei offen abgegebenen Lebensmitteln haben", befürchet Schöffl. Das Gesundheitsministerium spekuliert offensichtlich damit, dass die Konsumenteninformation auf freiwilliger Basis funktioniert. Es wird daher zu überprüfen sein, in wie weit Gastronomie und Handel konkrete Konsumentenanfragen bezüglich der verwendeten allergenen Lebensmittelzutaten umfassend und korrekt beantworten können.

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