Beschwerden von Patientinnen und Patienten werden in der AK-Konsumenteninformation überprüft und - wenn sie gut begründbar sind - der Schiedsstelle der Ärztekammer vorgelegt. Die Juristinnen und Juristen der AK begleiten und unterstützen die Betroffenen während des gesamten Schlichtungsverfahrens. Bei Meinungsverschiedenheiten kann auch ein Sachverständigen-Gutachten angefordert werden. Dem AK-Mitglied entstehen daraus keine Kosten. Bei ungerechtfertigten Ablehnungen geht die AK für ihre Mitglieder auch vor Gericht.
"Dieses Angebot ist deshalb so wichtig, weil medizinische Laien gegenüber hoch ausgebildeten und spezialisierten Fachleuten meist auf dem kürzeren Ast sitzen", sagte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer heute bei einer Pressekonferenz zum Thema "Durchsetzen von Patientenrechten". Grundsätzlich könne zwar jede/r Betroffene vor Gericht gehen, aber: "Die Verfahren dauern lang, sind extrem kostspielig und riskant."
Der Leiter der AK-Konsumenteninformation, Dr. Georg Rathwallner, wies darauf hin, dass Entschädigungsansprüche in zunehmendem Ausmaß mit formaljuristischen Argumenten abgelehnt würden: "Da heißt es einfach 'Patient wurde vollständig aufgeklärt'. Die Frage, ob die Behandlung entsprechend durchgeführt wurde, wird oft gar nicht mehr erörtert." Das könne die Arbeiterkammer nicht akzeptieren, sagte Rathwallner und kündigte an: "Wir werden in Zukunft vermehrt für unsere Mitglieder vor Gericht gehen!"
Insgesamt hat die AK heuer in 42 Fällen vor der Schiedsstelle der Ärztekammer, in der zahnärztlichen Schlichtung und vor der Kommission des Patienten-Härtefonds mehr als 140.000 Euro für ihre Mitglieder durchgesetzt. 45 Fälle sind noch anhängig.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet alle Informationen rund um Patientenrechte auch in Form einer Broschüre an. "Ihr Recht als Patient" ist für AK-Mitglieder kostenlos erhältlich unter Telefon-nr. 050/69 06-444. Umfangreiche Informationen zum Thema finden Interessierte auch im Internet unter www.ak-konsumenten.info bei der Rubrik Patientenrecht.