Bearbeitungs-, Mahn- oder Evidenzhaltungsgebühren. "Die Konsumenten können die Spesen einfach nicht nachvollziehen", resümiert AK Konsumentenschützer Harald Glatz, "und oft werden Höchstsätze oder noch mehr verrechnet." Die AK fordert daher mehr Sicherheit für KonsumentInnen: eine verpflichtende Begründung, wenn Höchstsätze ausgeschöpft werden, faire Verzugszinsen sowie mehr Transparenz.
Die Inkassogebühren-Verordnung sieht bei den Spesen der Inkassobüros Höchstsätze vor. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, diese Spesensätze an den Verbraucherpreisindex zu binden und jährlich anzupassen. "Für Verbraucher ist die Verordnung insbesondere unter dem Aspekt der Wertanpassung undurchschaubar, daher sollen die Höchstsätze jährlich aktualisiert werden", sagt Glatz. Außerdem sollen die Inkassobüros verpflichtend eine Rechnung legen, damit KonsumentInnen eine Kostenkontrolle haben. Dauern Ratenzahlungen länger als ein Jahr, soll eine Zwischenabrechnung spätestens nach einem Jahr ab Fälligkeit der Grundforderung zwingend ausgestellt werden.
Die Beschwerden zeigen: Die meisten Fallen sind in schriftlichen Zahlungsaufforderungen der Inkassobüros versteckt. KonsumentInnen beklagen sich über die Spesenvielfalt und fehlende Möglichkeiten zur Spesenkontrolle. Bei den verrechneten Spesen fehlen oft die Hinweise auf Umsatzsteuer, die auf die Inkassospesen aufgeschlagen wird, und Wertanpassung. Die Inkassobüros schlüsseln die Mahnspesen häufig nicht auf. Ein häufiger Beschwerdegrund ist ferner, dass Nebenspesen oft viel höher sind als die eigentliche Hauptforderung. Die Schuldner seufzen ebenso über hohe Verzugszinsen - 18 Prozent pro Jahr und mehr und nicht nachvollziehbare Forderungsbeträge vom Gläubiger.
Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Sind Sie mit einer Zahlung in Verzug, kann Sie ein Inkassobüro zur Zahlung aufordern. Wurde kein Fälligkeitstermin fix vereinbart und ergibt sich keine Fälligkeit aus Gesamtumständen, ist der Schuldner einmal aufzufordern. Eine weitere Mahnung ist grundsätzlich nicht nötig. Es ist ein Irrtum, dass der Schuldner dreimal gemahnt werden muss.
+ Nach Erhalt einer Zahlaufforderung, nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Gläubiger auf.
+ Bei Verzug: Verfassen Sie von sich aus einen Brief mit einem Zahlungsvorschlag.
+ Fordern Sie vom Inkassobüro eine Aufschlüsselung der Gesamtforderung.
+ Hinterfragen Sie in Rechnung gestellte Mahnspesen des Gläubigers. + Sind Spesen höher als die ursprüngliche Forderung, ist die Angemessenheit zu prüfen.
+ Ratenvereinbarungen können teuer, aber manchmal nötig sein. + Mündliche Vereinbarungen immer schriftlich bestätigen lassen.
SERVICE: Die AK Analyse im Internet unter http://www.konsumentenschutz.at