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Bundeswettbewerbsbehörde BWB bringt "Telefonspammer" vor Gericht

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) will einen international tätigen Telefonspammer gerichtlich zwingen, seine irreführende Werbung einzustellen. Es geht um den - unter verschiedenen Namen und Firmen tätigen - Österreicher Gerhard Bruckberger, der etwa auch unter dem Namen "Friedrich Müller" auftritt.

Auf Antrag französischer und deutscher Konsumentenschützer hat die Wettbewerbsbehörde gegen Bruckberger eine Unterlassungsklage über die Finanzprokuratur eingebracht. Für den Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

   Konsumentenschützer aus mehreren europäischen Ländern werfen Bruckberger vor, "massenhaft Konsumenten mit irreführenden Gewinnschreiben hinters Licht zu führen", so die BWB. So würden etwa Konsumenten auf dem Postweg mit optisch aufwendig gestalteten Schreiben fälschlicherweise informiert, sie hätten "garantiert" einen Gewinn "bereits zugeteilt" erhalten. Wenn der Konsument den angeblichen "Gewinn" wie vorgeschrieben per Telefon geltend mache, koste das - künstlich in die Länge gezogene - Telefonat das Opfer zwei bis drei Euro pro Minute. Auch Pakete würden zugesandt, denen Mahnschreiben für die Kaufpreisentrichtung folgten. "Tatsache ist, dass viele, vor allem ältere Menschen, würden auf die Gewinnaussendungen und Paketsendungen hereinfallen und für teures Geld telefonieren, um Preise einzulösen, die sie nie bekommen oder für Pakete zu zahlen, die sie nie bestellt haben", fasst die BWB zusammen.

   Gegen den mutmaßlichen Verursacher läuft wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ein Strafverfahren in Wien, den er zwischen 2000 und 2006 mit umfangreichen Massensendungen in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Frankreich, Holland, Belgien und England begangen haben soll. Der Verursacher soll laut Ersuchen von Verbraucherschutzorganisationen aus Frankreich und Deutschland möglichst schnell an seinen Machenschaften gehindert werden, ohne dass bisher in diesem Verfahren ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat. Ziel ist die Einstellung der irreführenden Werbung in den betroffenen Ländern bei sonstiger Exekution. Die Unterlassungsklage wurde am 30. Mai beim Handelgericht Wien eingebracht.

   Schon im Mai diesen Jahres hat die deutsche Bundesnetzagentur einschneidende Maßnahmen wie Rufnummernabschaltung, Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sowie Geschäftsmodelluntersagung angeordnet.

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