Zum Inhalt

AK: Vorsicht! Fußangeln in Autohändler-Verträgen

AK fand über 170 gesetzwidrige Klauseln - AK mahnt Wiener Autohändler ab

Wien (OTS) - Neu oder gebraucht? Wer sich ein Auto kaufen möchte, sollte den Kaufvertrag der Kfz-Händler genau unter die Lupe nehmen und nicht überstürzt unterschreiben. Denn eine AK Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von acht großen Autohändlern in Wien bringt ein ernüchterndes Ergebnis zu Tage: Alle Verträge enthalten gesetzwidrige Klauseln - jede dritte ist unrechtmäßig. Als ersten Schritt mahnt die AK die betroffenen Unternehmen ab.

Die AK Überprüfung zeigt: Von den insgesamt 456 kontrollierten Klauseln verstoßen 173 gegen die gesetzlichen Bestimmungen, und zwar meist gegen das Konsumentenschutzgesetz, aber auch gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. "In einer Klausel können auch gleich mehrere Verstöße enthalten sein", erklärt AK Konsumentenschützerin Anja Mayer. Im "besten" Vertag waren drei unerlaubte Klauseln, im "schlechtesten" Vertrag 26.

So werden in den Kaufverträgen die Gewährleistungsrechte der KonsumentInnen eingeschränkt. Es steht etwa im Vertrag, dass Mängel vor der Übernahme sofort schriftlich zu rügen sind. "Das ist nach dem Konsumentenschutzgesetz unzulässig", sagt Mayer. KundInnen haben Anspruch auf Gewährleistung, dabei muss das Auto nicht gleich auf allfällige Mängel untersucht worden sein. Auch eine verkürzte Gewährleistungsfrist von zwei auf ein Jahr ist unwirksam außer die Einschränkung wurde im Einzelnen zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt.

Wenn sich der Kfz-Händler eine überlange Lieferfristen einräumt, zB dass der Liefertermin um zwei Monate überschritten werden kann, ist das nach dem Konsumentenschutzgesetz ebenfalls nicht erlaubt. "Eine Nachfrist von zwei Monaten für die Lieferung gilt als unangemessen lange und ist somit unwirksam", betont Mayer.

Keine einseitigen und intransparenten Preiserhöhungen: Formulierungen wie "der Unternehmer kann den Kaufpreis auf Grund der Änderung von Zöllen oder der Änderung oder Neueinführung von Abgaben erhöhen" sind verboten. Preisänderungen müssen für KonsumentInnen nachvollziehbar und im Vertrag klar umschrieben sein.

AK Tipp: Wer sich nicht sicher ist, ob die Klauseln im Auto-Kaufvertrag passen, kann sich Rat in der AK Konsumentenberatung holen: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr: 01 501 65 209.

Service: Die Erhebung finden Sie im Internet unter wien.arbeiterkammer.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

test

test

Bundeswettbewerbsbehörde BWB bringt "Telefonspammer" vor Gericht

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) will einen international tätigen Telefonspammer gerichtlich zwingen, seine irreführende Werbung einzustellen. Es geht um den - unter verschiedenen Namen und Firmen tätigen - Österreicher Gerhard Bruckberger, der etwa auch unter dem Namen "Friedrich Müller" auftritt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang