Die Höhe des jeweiligen Ausgleichs richtet sich nach dem eingesetzten Kapital. Kleinanleger erhalten prozentuell mehr als Großanleger. Die Anleger bekommen rund ein Drittel des Verlusts ersetzt. Über die Staffelung wurde Stillschweigen vereinbart. Von der vergleichsweisen Lösung generell nicht erfasst sind Anleger, die die MEL-Zertifkate über andere Banken, etwa über ihre Hausbank, gekauft haben und nicht über die Meinl Bank. Die von den Anlegern, die sich bei der AK gemeldet haben, erlittenen Kursverluste betragen durchschnittlich 12.000 Euro pro Anleger. Die große Gruppe der Kleinanleger mit einem Investitionsbetrag bis zu maximal 30.000 Euro hat im Durchschnitt 12.000 Euro investiert und einen Kursverlust von rund 9.500 Euro erlitten.
Die Anleger erhalten in den kommenden Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben sowie ein Angebot, das sie bis spätestens bis 15. September an die Meinl Bank schicken können. Auch jene AK Mitglieder, die Advofin mit einer Sammelklage vertritt, erhalten die Vergleichsmöglichkeit. Im Gegenzug werden die zwischen der AK und Julius Meinl, der Meinl Bank und der Vertriebstochter Meinl Success Finanz laufenden fünf Verfahren beendet. Wer einen solchen Vergleich mit der Meinl Bank schließt, verzichtet gegenüber der Meinl Bank AG und Meinl Success AG auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche und beendet ein allenfalls anhängiges Gerichtsverfahren und zieht auch einen im Strafverfahren gegen Julius Meinl eingebrachten Privatbeteiligtenanschluss zurück. Die Anleger müssen ihre Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Die Meinl Bank möchte allfällige Ansprüche der Anleger gegen Dritte (insbesondere jene Finanzdienstleister, die die Anleger beraten haben) einklagen.
AK Beratungshotline für Betroffene: 01 501 65 3434 von Mo-Fr, 8-12 Uhr.