Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Bekommen Sie unerwünschte SMS-Werbung, dann erstatten Sie Anzeige beim Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und dem Burgenland: 1200 Wien, Höchstädtplatz 3; E-Mail: fb.wien@bmvit.gv.at
+ Anbot-SMS müssen Tarifinfos enthalten - Ausnahmen gibt es bei SMS-Diensten bis zu 70 Cent. Nach Erhalt der Anbot-SMS muss die Nutzung noch abgelehnt werden können. Wirksam bestellt ist, wenn Sie das Anbgebot mit einer weiteren SMS bstätigen.
+ Wiederkehrende Abos-SMS müssen jederzeit kostenfrei abbestellt werden können - senden Sie das Kennwort "Stopp" an den Serviceanbieter. Beeinspruchen Sie alle weiteren Rechnungsbeträge bei Ihren Handyanbieter schriftlich und fristgerecht.
+ Löschen Sie SMS mit unbekannten Absendern oder mit eindeutigem Werbeinhalt. Reagieren Sie nicht auf Aufforderungen, sich per SMS aus einer angeblichen Werbeverteilerliste löschen zu lassen.
+ Beachten Sie bei z.B. bei einer Klingeltöne-Bestellung per SMS, dass Sie mit einer einzigen SMS-Bestellung oft ein Abonnement für einen längeren Zeitraum abschließen und dafür regelmäßig Entgelte anfallen. In der Werbung wird das oft verschwiegen.
+ Achten Sie darauf, ob in SMS-Angeboten Informationen wie Firmenname, genauer Firmensitz, Kontaktmöglichkeiten und genaue Angaben zum Vertragsinhalt und Tarif angegeben sind. Wer diese Infopflichten nicht erfüllt, missachtet bereits viele Verbraucherschutzvorschriften. Lassen Sie sich daher nicht auf Angebote ein, wo der Anbieter anonym bleiben möchte oder bloß eine Postfachadresse unterhält. Bei Anbietern im Ausland ist zu bedenken, dass im Streitfall wenig Aussicht auf eine rasche Lösung besteht.
+ Anbieter von SMS-Chats und Flirtlines sind interessiert, den SMS-Austausch möglichst lange in Gang zu halten. In der Regel haben Sie jedes versendete und eingehende SMS extra zu bezahlen.
+ Besprechen Sie mit Ihren Kindern die Risiken von Mehrwert-SMS-Diensten.
SERVICE: Die Umfrage und weitere Tipps im Internet unter www.konsumentenschutz.at