Zum Inhalt

RTR gegen überlange Vertragsdauer bei Handy-Verträgen

Die RTR hat gemäß § 25 Abs. 6 TKG (Telekommunikationsgesetz) den von T-Mobile angezeigten Entgeltbestimmungen widersprochen. Die Klausel "24 Monate Mindestvertragsdauer" verletzt § 6 Abs. 1 Z 1 KSchG.

Die RTR stützt sich vorrangig auf eine Entscheidung des OGH (9 Ob 69/11d vom 29.5.2012) über Fitnesscenterverträge.  Die dort vorgesehene Mindestvertragsdauer (12, 24 oder 36 Monate) ist lediglich an den Vorteil eines niedrigeren Monatsbeitrages gekoppelt. Der Konsument hat kein vorzeitiges Auflösungsrecht, wenn Gründe, die in seiner Sphäre liegen (Krankheit, Übersiedlung,..), ihn an der Inanspruchnahme der Leistungen hindern. Der OGH qualifizierte eine solche Bindungsfrist als unangemessen lang.

In Analogie dazu führt die RTR aus, dass bei Mobilfunkverträgen, die nur einen niedrigeren monatlichen Paketpreis vorsehen, jedoch keinen zusätzlichen Vorteil, wie beispielsweise ein gestütztes Endgerät beinhalten, eine Bindung von 24 Monaten gleichfalls sachlich nicht gerechtfertigt ist. Da auch in Telekommunikationsverträgen ein außerordentliches Kündigungsrecht für Gründe, die in der Sphäre des Verbrauchers liegen, nicht vorgesehen ist, ist eine so lange Bindung an den Vertrag, nicht zulässig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Mobiles Breitband - Anbieter im Test:

Mit einem "wieselflinken", "sagenhaft günstigen" Surferlebnis lockt so mancher Anbieter. Doch Werbeslogans wie "ohne Datenbremse", "viel downloaden, wenig zahlen" oder "überall und übergünstig" halten nicht immer, was sie versprechen. Das zeigt ein Vergleichstest des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der zehn Angebote (Vertrag und Wertkarte) der vier nationalen Netze auf Geschwindigkeit, Handhabe und Kosten untersucht hat.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang