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Buchinger unterstützt Berger Vorstoß zur Sammelklage

Gesetzesentwurf zu "Gruppenklagen" ist wohl durchdachter und großer Wurf zur Modernisierung des Zivilprozesses in Österreich

Wien (BMSK) - Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger unterstützt Justizministerin Maria Bergers Gesetzetzesentwurf zur Etablierung von Gruppenklagen und einer Neuerung der Musterklage: "Ein äußerst gelungener und innovativer Vorschlag, der zudem als äußerst ausgewogen zu qualifizieren ist", hebt Buchinger hervor. Die Behauptung der Vertreter der Wirtschaft, die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe wären noch nicht abgeschlossen, weist Buchinger vehement zurück: "In 2-jährigen Verhandlungen, die seitens des BMJ äußerst kompetent und umsichtig geleitet wurden und die auf breiter Basis unter Beiziehung aller Interessensvertreter, aber auch der Wissenschaft, der Rechtsanwälte und der Justiz stattfanden, wurden alle Argumente auf den Tisch gelegt und ausführlich diskutiert. Der nunmehr vorgelegte Regelungsvorschlag ist erkennbar bemüht allen vorgebrachten Sachargumenten Rechnung zu tragen. Die Fachdiskussionen sind abgeschlossen, jetzt liegt der Ball bei den politisch Verantwortlichen"" erklärt Konsumentenschutzminister Buchinger. ****

Der Konsumentenschutzminister erinnert daran, dass im Justizausschuss alle politischen Parteien einstimmig für gesetzliche Möglichkeiten zur ökonomischen und sachgerechten Bewältigung von Massenklagen eingetreten sind. Dementsprechend hat dieses Anliegen auch Eingang in das Regierungsprogramm gefunden.

Die Befürchtungen der Wirtschaft, Gruppenklagen würden als Druckmittel zum Nachteil von Unternehmen eingesetzt werden, teilt Buchinger nicht. Bereits bislang waren "Gruppenklagen nach österreichischem Recht" möglich. Diese erwiesen sich zwar aus prozessrechtlichen Gründen als schwierig, verhalfen aber letztlich zahlreichen Geschädigten zu ihrem Recht: Er erinnert insbesondere an den WEB-Prozess, wo über 3000 geschädigte Anleger gesammelt aufgetreten sind und letztlich in einem Vergleich zu ihrem Recht gekommen sind. Auch die "Sammelklagen" geschädigter Kreditnehmer wegen unzulässiger Zingsänderungsklauseln wurden nach einem entsprechenden OGH-Urteil erfolgreich vom VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministers - und der AK durchgefochten. Diese Sammelklagen zeigten allerdings klare Lücken im Prozessrecht auf die mit dem nunmehrigen Gesetzesentwurf - im Interesse der Verbraucher, der Wirtschaft, aber auch der Rechtspflege - äußerst kompetent geschlossen werden.

Besonders positiv sieht Buchinger den 2-spurigen Ansatz des Gesetzesentwurfes: Vorgeschlagen wird neben einem Gruppenverfahren auch eine Musterklage. Diese setzt an, wenn bei einer Vielzahl von Geschädigten eine einheitliche Rechtsfrage zu klären ist. Nur ein Anspruch wird von einem klagsbefugten Verband (z.B. VKI, AK) eingeklagt (Musterklage), alle anderen Ansprüche - die beim Verband angemeldet werden müssen - verjähren für die Dauer des Musterprozesses nicht. "Dieses Konzept dient nicht nur geschädigten Verbrauchern, sondern beklagten Unternehmern gleichermaßen, da auf diesem Wege eine prozessökonomische Verfahrenführung ermöglicht wird", so Buchinger. Dass die Wirtschaftskammer dagegen Sturm läuft, ist ihm unverständlich. Bereits bei bisherigen "Musterprozessen" haben Unternehmer häufig für eine Vielzahl von Ansprüchen einen Verjährungsverzicht bis zur Klärung der Rechtsfragen abgegeben.  Wenn hingegen - wie beim WEB-Prozess, wo ein Prozesstag 400.000 Euro kostete - der Beklagte nicht zu einem Verjährungsverzicht bereit ist und damit alle Geschädigten zur Klagseinbringung zwingt, muss es ein probates Mittel gegen die Ausübung wirtschaftlicher Macht geben. Genau dem trägt der Entwurf zur Musterklage sinnvollerweise Rechnung. Buchinger abschließend: "Oberstes Ziel der Rechtspolitik muss sein, dass Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch mit wirtschaftlich vernünftigem Mitteleinsatz durchgesetzt werden können."

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