Insolvenzverfahren
Über die AvW Gruppe AG (LG Klagenfurt 41 S 65/10x) und die AvW Invest AG (LG Klagenfurt 41 S 64/10x) wurde am 4.5.2010 der Konkurs eröffnet und die Insolvenzverwaltungs GmbH (vertreten durch Dr. Gerhard Brandl - Tel.: 0463/55577, mail: insolvenzverwaltung@kanzlei-brandl.at) zum Masseverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 30.6.2010.
Für die Stellung im Insolvenzverfahren muss man unterscheiden, ob man als Genuss-Schein-Inhaber Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung (gegen die AvW Invest AG) geltend macht oder ob man sich als Kapitalgeber mit Ansprüchen gegen die AvW Gruppe AG anschließt:
- Macht man Schadenersatzansprüche geltend, dann ist man in der Rolle eines Konkursgläubigers.
- Macht man Ansprüche als Kapitalgeber (auf Rückzahlung von Kapital) geltend, dann muss geprüft werden, ob Eigenkapital- oder Fremdkapital zur Verfügung gestellt wurde.
Bei Eigenkapital hat man gemäß § 57a Konkursordnung nur eine nachrangige Forderung, die man erst anmelden kann, wenn das Konkursgericht dazu auffordert.
Bei Fremdkapital hätte man die Stellung eines Konkursgläubigers.
Der Masseverwalter hat angekündigt, das Verfahren um die Verbandsklage des VKI gegen AvW (der Akt liegt beim Obersten Gerichtshof und das Verfahren wurde durch den Konkurs unterbrochen) fortsetzen zu wollen. Der OGH könne darin zur Frage Eigen- oder Fremdkapital Stellung nehmen - je nachdem könne man dann seine Forderungen anmelden. (Ob der OGH allerdings innerhalb der Frist für die Anmeldungen - 30.6.2010 - entscheidet, ist abzuwarten.)
Forderungsanmeldungen im Konkurs kosten an Gerichtsgebühren 20 Euro. Ob es sich überhaupt auszahlt, Forderungen anzumelden, läßt sich dzt nicht abschätzen.
Strafverfahren
Gegen Herrn Auer von Welsbach ist - wie in den Medien berichtet - ein Ermittlungsverfahren wegen diverser Delikte anhängig (Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu 13 St 173/08x); seit vergangenem Freitag sitzt er in U-Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der ORF Kärnten berichtet von einem Gerichtsgutachten von Sachverständigen Fritz Kleiner, aus dem sich schwerwiegende Vorwürfe gegen die Gesellschaften ergeben sollen.
Geschädigte können sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. Dazu sind allerdings konkrete Schadenersatzforderungen zu stellen.
Was bringt das? Zunächst ist man Partei des Verfahrens, kann Akteneinsicht verlangen und Anträge stellen. Kommt es zu einer Verurteilung, könnte das Strafgericht auch gleich Schadenersatz zusprechen. In der Regel aber werden Schadenersatzansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Vor allem aber wird die Verjährung von Ansprüchen unterbrochen.
Zivilverfahren werden unterbrochen
Gegen die genannten Firmen sind auch eine Reihe von Zivilverfahren gerichtsanhängig. Diese werden durch einen Konkurs ex lege unterbrochen. Der Masseverwalter muss dann entscheiden, ob er fortführt oder nicht.
Konsumentenschutzministerium beauftragt VKI mit Hilfe für Geschädigte
Spätestens ab Mitte nächster Woche werden geschädigte Anleger auf www.verbraucherrecht.at ein Online-Beschwerdeformular vorfinden, mit dem man seinen Fall dem VKI mitteilen kann. Der VKI wird die Beschwerden sichten und für die Geschädigten - die das wollen - den Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren erklären. Ebenso wird man Hilfestellung bei der Forderungsanmeldung im Konkursverfahren bekommen.