Zum Inhalt

Bestätigung - Aktion Laudamotion - Information Unterlagen und Daten

Vielen Dank für die Übermittlung der aktuellen Information.

Wir werden die Daten prüfen und Ihren Fall nochmals bei der Laudamotion intervenieren.

Über die Antwort der Laudamotion werden wir Sie unaufgefordert informieren

Mit freundlichen Grüßen


Ihr VKI-Team
Bereich Recht
Verein für Konsumenteninformation
ZVR: 389759993
A-1060 Wien, Linke Wienzeile 18
Fax: (+43 1) 58877-75
aktion-flugstorno@vki.at
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien (ZVR-Zahl 389759993)
www.vki.at | www.verbraucherrecht.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

„Versicherungsmathematische Grundsätze“ müssen laut OGH nicht erklärt werden

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Wiener Städtische wegen einer Klausel in der Polizze für eine Rentenversicherung sowie einer Klausel aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Beide Klauseln wurden von den Vorinstanzen für unzulässig erklärt. Die Wiener Städtische legte nur zur zweiten Klausel Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts beim OGH ein, die der OGH für berechtigt erachtete.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang