Zum Inhalt

Bestätigung - Aktion Laudamotion - Information Unterlagen und Daten

Vielen Dank für die Übermittlung der aktuellen Information.

Wir werden die Daten prüfen und Ihren Fall nochmals bei der Laudamotion intervenieren.

Über die Antwort der Laudamotion werden wir Sie unaufgefordert informieren

Mit freundlichen Grüßen


Ihr VKI-Team
Bereich Recht
Verein für Konsumenteninformation
ZVR: 389759993
A-1060 Wien, Linke Wienzeile 18
Fax: (+43 1) 58877-75
aktion-flugstorno@vki.at
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien (ZVR-Zahl 389759993)
www.vki.at | www.verbraucherrecht.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

2023 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice „Ö-Ticket“ betreibt, geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket, darunter auch solche, die „Servicegebühren“ für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln.

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang