Zum Inhalt

Bestätigung - VKI-Aktion easy green energy - unzulässige Preiserhöhung - Geldersatz

Danke für Ihre Anmeldung an der VKI-Aktion easy green energy - unzulässige Preiserhöhung - Geldersatz.

Wir haben Ihnen auch zeitgleich ein Bestätigungsmail von aktion-easygreen@vki.at an die von Ihnen bekanntgegebene Mailadresse geschickt.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Bestätigung via Mail erhalten haben, sehen Sie dazu bitte auch in Ihrem Spamordner nach.

Wir werden Ihren Fall prüfen und berechtigte Ansprüche in mehreren Tranchen gebündelt an die easy green energy GmbH & Co KG weiterleiten. Über das Ergebnis werden wir Sie unaufgefordert informieren.

Hinweis: Sollten Sie mehrere Anlagennummern angemeldet haben, werden diese von uns individuell behandelt und bearbeitet. Jede Anlagennummer wird bei uns als eigener Akt erfasst. Sie werden von uns daher je Anlagennummer eine Rückmeldung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr VKI-Team
Abteilung Aktionen
Bereich Recht
Fax + 43 1 588 77-75
aktion-easygreen@vki.at
Verein für Konsumenteninformation
Linke Wienzeile 18, 1060 Wien (ZVR-Zahl 389759993)
www.vki.at | www.verbraucherrecht.at

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

EVN-Preiserhöhung 2022: Refundierung für betroffene Haushaltskund:innen – Jetzt bis 31.07.2025 beantragen! | VKI

EVN-Preiserhöhung 2022: Refundierung für betroffene Haushaltskund:innen – Jetzt bis 31.07.2025 beantragen!

Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) hat im September 2022 eine Preiserhöhung für Strom und Gas vorgenommen, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als unrechtmäßig eingestuft hat. Nach einer außergerichtlichen Einigung erhalten betroffene Kund:innen jetzt eine Rückerstattung – entweder als Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder als Auszahlung per Banküberweisung.

👉 Antragsfrist: Bis 31. Juli 2025!

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

2023 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice „Ö-Ticket“ betreibt, geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket, darunter auch solche, die „Servicegebühren“ für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln.

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang