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Bewegung in Sachen Immofinanz und Aviso Zeta Bank (vormals Contantia Privatbank)

Medien berichten heute über ein erfreuliches neues Gutachten und über eine erste Teilanklage gegen Verantwortliche. Es gilt freilich die Unschuldsvermutung.

Ein neues Gutachten bringt frischen Wind und Rückenstärkung für Anleger in Schadenersatzprozessen: Der gerichtlich bestellte Sachverständige, Christian Imo, ergänzt sein Gutachten aus Oktober 2010 - nach Aufforderung des Handelsgerichts Wien - um weitere zentrale Punkte. 

Kernfrage zahlreicher Anlegerverfahren ist nämlich die, ob die ehemalige Constantia Privatbank (CPB; nunmehr Aviso Zeta Bank) vor Mitte 2007 den Kurs von Immofinanz bzw Immoeast manipulierte. Der Sachverständige hatte in seinem ersten Gutachten noch "keine ausreichend wahrscheinlichen Anhaltspunkte" für einen Eingriff in die Kursentwicklung gefunden. Nun kommt er aber - ohne diese These dem Grund nach völlig zu revidieren - zum Ergebnis, dass das Bekanntwerden der umstrittenen Aktienrückkäufe vor etwa drei Jahren das Vertrauen der Investoren in das Unternehmen stark erschütterte. Wörtlich heisst es: "Da mit dem Bekanntwerden der verdeckten Rückkäufe ab Mitte/Ende September 2008 die Kurse von IF- und IE-Aktien um rund 20% stärker einbrachen als vergleichbare Aktien der Peer Group, ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Kursabschlag auch vorher stattgefunden hätte, sobald die wahren Umstände bekannt geworden wären." Da Immofinanz und Immoeast an der Wiener Börse notierten, hätten allfällige Aktienrückkäufe im Rahmen von Ad-hoc-Meldungen vorher angekündigt werden müssen. Der Gutachter stellt nun auch fest, dass das Bonitätsrisiko durch die nicht kommunizierten Rückkäufe "erheblich erhöht" wurde.

In Anlegerverfahren gegen Immofinanz bringt diese Expertise nun neuen Rückenwind für Anlegervertreter, da Immofinanz als Emittentin Ad-hoc-Meldungen über die Rückkäufe rechtswidrig unterlassen hat. Rechtsanwalt Poduschka zieht daraus den Schluss, dass Aktionäre - die nach den verabsäumten Pflichtmitteilungen kauften - jedenfalls den Gesamtschaden geltend machen könnten. Aber auch für Anleger, die davor investierten, sei der Schaden zu ersetzen, der sich durch den durch den Vertrauensverlust entstandenen Kursrückgang ergeben habe. 

Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Wien eine erste Teilanklage gegen fünf Personen des früheren Mangagments in der Causa Immofinanz beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Zwischen 2004 und 2006 wurde mit - teilweise verschleierten - Aktienoptionsgeschäften insgesamt ein Schaden von rund 32 Millionen Euro für die Gesellschaft verursacht. Die Staatsanwaltschaft spricht von Untreue und dem Vorliegen einer krimininellen Vereinigung, weshalb etwa gegen den ehemaligen Vorstandschef Karl Petrikovics Anklage erhoben wurde. Im "bisher umfangreichsten Ermittlungsverfahren" (Zitat Staatsanwaltschaft) rund um Immofinanz-Constantia sei mit weiteren Anklagen zu rechnen. Bereits jetzt wurde Vermögen von rund 18 Millionen Euro beschlagnahmt, um die Abschöpfung der unrechtmäßigen Bereicherung der Beschuldigten - denen bis zu zehn Jahre Haft drohen - sicherzustellen.

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