Wien (OTS) - "100.000 Euro und 25.000 Euro versprochener Gewinn sind bereits ausbezahlt", freut sich AK Konsumentenschützerin Jutta Repl. Die AK war erfolgreich bei zwei Musterverfahren gegen Tochterunternehmen von Friedrich Müller. Zwei Konsumentinnen klagten mit Hilfe der AK, weil sie den versprochenen Gewinn nie bekamen. Die AK bekam Recht: Einmal sprach der OGH einen Gewinn von 25.000 Euro zu, ein zweites Mal das Oberlandesgericht Wien einen 100.000 Euro-Gewinn. Beide Urteile sind rechtskräftig. Die Gewinne werden für einen guten Zweck gespendet.
Der OGH hat eine offene Frage rund um irreführende Gewinnzusagen zu Gunsten der Verbraucher geklärt. "Auch ein Verbraucher, der der Gewinnzusendung keinen Glauben schenkt und sie als bloße Werbung durchschaut, kann den angeblichen Gewinn nach dem Konsumentenschutzgesetz verlangen", sagt Repl. Der OGH entschied: Wenn das Unternehmen den Eindruck vermittelt habe, der Verbraucher hätte gewonnen, wobei der durch die Zusendung vermittelte Gesamteindruck wesentlich sei, müsse es zahlen.
"Einmal mehr belegen diese Urteile, dass die Regelung im Konsumentenschutzgesetz gegen irreführende Gewinnzusendungen greift", erklärt Repl, "seit der Gewinnanspruch klagbar ist, sind solche Gewinnversprechen stark zurückgegangen."
"Ich bin verzweifelt - und Sie, sind nicht ganz schuldlos daran... Unser Geschäftsführer hat festgestellt, dass Friedrich Müller für die 100.000 Euro Gewinnauszahlung noch immer keine Anmeldung von Ihnen hat!.... Was ist los mit Ihnen? Wollen Sie meinen Job auf's Spiel setzen oder brauchen Sie einfach kein Geld?" "Solche Gewinnzusagen dürften damit der Vergangenheit angehören", sagt die AK Expertin.