Zum Inhalt

Service: Stopp der Werbeflut

Wer kennt das nicht - tagtäglich wird man von Werbematerial überschwemmt, das zumeist ungelesen entsorgt wird. Durch folgende Maßnahmen kann man unerwünschte Werbung vermeiden: Ein Aufkleber "Bitte keine unadressierte Werbung" verhindert die Zustellung von nicht persönlich adressierten Werbematerialien durch gewerbliche Werbemittelverteiler. Die Eintragung in die so genannte "Robinson-Liste" bewirkt, dass persönlich adressiertes Werbematerial per Post nicht mehr zugestellt wird. Wenn man nicht von Werbemails zugeschüttet werden will, kann man sich in eine bei der Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) geführten Liste eintragen lassen.

Der Aufkleber "Bitte keine unadressierte Werbung" ist eine freiwillige Selbstbeschränkungsmaßnahme der österreichischen Werbewirtschaft. Er wird von den gewerblichen Werbemittelverteilern (zB Post, Feibra, Red Mail usw.) beachtet, wenn er gut sichtbar an der Haus-/Wohnungstür bzw. am Briefkasten angebracht ist. Bei Häusern mit mehreren Parteien muss sich der Aufkleber auf der Wohnungstür befinden, am Haustor würde er nichts nützen. Der Aufkleber ist über schriftliche Bestellung erhältlich; man sendet ein ausreichend frankiertes (€ 0,55) Rückantwortkuvert mit seinem Namen und seiner Wohnadresse an:

"Die Werbemittelverteiler"
Postfach 500
1230 Wien
Kennwort "Bitte keine unadressierte Werbung"

Innerhalb von 2 bis 3 Wochen wird der Aufkleber zugesandt. Das Werbepickerl steht auch über Download (http://www.fachverbandwerbung.at/images/aufkleber_reklamematerial.gif) in der Originalgröße zur Verfügung. Bei Fragen zum "Anti-Werbeaufkleber" wendet man sich an folgende Telefonnummer: 01/908 308.

Will man kein persönlich adressiertes Werbematerial per Post erhalten, so lässt man sich in die "Robinson-Liste" eintragen. Man sendet eine kurze formlose Mitteilung (zB per Postkarte, Fax oder E-Mail) unter Angabe der genauen Anschrift an den

Fachverband Werbung und Marktkommunikation
Wiedner Hauptstraße 73/2. Stock, 1040 Wien
Fax: +43(0)5 90 900-285
E-Mail: werbung@wko.at

Die Daten werden an die österreichischen Adressverlage und Direktwerbeuternehmen weitergeleitet, die die persönliche Anschrift aus diversen Datenbeständen streichen.

Bei unerwünschten Werbemails wendet man sich an die Telekom-Regulierungsbehörde (RTR), die seit 1.1.2002 gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz eine Liste führt, in die sich natürliche und juristische Personen kostenlos eintragen lassen können, wenn sie keine E-Mail-Werbung erhalten wollen.

Man braucht nur ein E-Mail an eintragen@ecg.rtr.at senden; die einzutragende E-Mail-Adresse scheint dann als Absender auf. In weiterer Folge erhält man ein E-Mail, in dem man zur Bestätigung aufgefordert wird. Erst wenn man dieses E-Mail beantwortet, wird die E-Mail-Adresse in die Liste eingetragen. An die in der Liste angeführten Adressen dürfen unaufgefordert keine Werbemails gesendet werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gesetzesänderungen im Jahr 2018

Gesetzesänderungen im Jahr 2018

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick, welche Gesetze mit Bezug zum Konsumentenschutz im Jahr 2018 geändert werden.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang