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Otto/Quelle
Bild: bluebudgie, pixabay.com

Einigung mit Otto und Quelle - Zinsrückerstattung bei Teilzahlungsvereinbarungen vor dem 30. August 2020

Der VKI hat sich mit Otto und Quelle über die Rückerstattung zu viel verrechneter Zinsen bei Teilzahlungsvereinbarungen geeinigt. Konsument:innen erhalten die zu Unrecht bezahlten Zinsen zurück. Eine kostenlose Anmeldung ist bis 20. November 2022 möglich.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich eine Klage gegen das Versandhandelshaus Universal Versand GmbH (Universal Versand) gewonnen. Gegenstand des Verfahrens waren u.a. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Teilzahlungsvereinbarungen, welche wortgleich auch von Otto GmbH (Otto) und Quelle GmbH (Quelle) verwendet wurden. Kund:innen haben die Möglichkeit, eine Teilzahlungsvereinbarung abzuschließen und den Kaufpreis in monatlichen Raten zu bezahlen. Die Versandhäuser hatten Kund:innen auf Basis der AGB Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen pro Monat verrechnet (entspricht 19,8% pro Jahr). Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergibt dies einen Zinssatz von 21,7% pro Jahr. Mit der Regelung sollte eine monatliche Verrechnung von Zinseszinsen bewirkt werden, die für Durchschnittsverbraucher:innen nicht erkennbar war. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI und hob die Klausel von Universal Versand auf.

Die unwirksame Klausel hat zur Folge, dass laut Rechtsansicht des VKI keine gültige Teilzahlungsvereinbarung vorliegt und Universal Versand bei Teilzahlungskaufverträgen nur die gesetzlichen Zinsen von jährlich 4% verlangen darf. 

Da Otto und Quelle bis Ende August 2020 die idente Klausel verwendeten, konnte der VKI nun auch eine Lösung für Otto- und Quelle-Kund:innen erzielen. Teilnehmende erhalten für Kaufabschlüsse vor dem 30.8.2020 die zu Unrecht verrechneten Zinsen für bis zu 7 Jahren (Zeitraum 17.3.2022 bis 1.1.2015) zurück.
Darüber hinaus ist eine Rückerstattung für den Zeitraum vor dem 1.1.2015 nur dann möglich, wenn Kontoauszüge aus dem Kundenkonto bei Otto/Quelle oder Teilzahlungsvereinbarungen übermittelt werden, aus denen einzeln der Rückerstattungsanspruch berechnet werden kann. Kontoauszüge der Bank zu den Ratenzahlungen oder einzelne Rechnungen über Käufe von Produkten vor 2015 sind dafür nicht ausreichend.

Der konkrete Rückerstattungsanspruch hängt von der Höhe der Ratenzahlungen sowie der Laufzeit der Teilzahlungsvereinbarung ab. So beträgt bei einem Teilzahlungskauf von EUR 1.000,00 mit einer Teilzahlungsvereinbarung über 3 Jahre der Rückerstattungsbetrag beispielsweise ca. EUR 260,00. 

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich dem kostenlosen Vergleich anzuschließen.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme

Teilnehmen können

  • alle Verbraucher:innen, die vor dem 30. August 2020 einen Kauf mit Teilzahlungsvereinbarung bei Otto bzw. Quelle abgeschlossen haben
     

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 20.11.2022 möglich.

Unterstützung durch den VKI

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt zur Rückerstattung an Otto/Quelle übermitteln.

Wichtige Informationen - FAQ

 

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