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BGH untersagt Kinderwerbung in Internet-Spielen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagte die Softwarefirma Gameforge Berlin AG wegen an Kinder gerichtete Werbung in einem Computer-Rollenspiel.

An Kinder gerichtete Werbung mit einem link zu kostenpflichtigen Angeboten für ein Computerspiel ist unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Teilnahme am Fantasyrollenspiel "Runes of Magic" ist an sich kostenlos. Mit der Kaufaufforderung "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" wurden Kinder angehalten, kostenpflichtig Spielezubehör zu erwerben, um ihre Spielcharaktere besser auszustatten. Der vzbv erachtete diese Werbung als unmittelbare Kaufaufforderung, die nach dem Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verboten ist.

Der BGH entschied, dass hierbei eine unzulässige Kaufaufforderung an Kinder vorliegt. Dabei sei unerheblich, dass sich erst nach einem Klick auf den link eine neue Internetseite öffne, auf der die Produkte zum Kauf angeboten werden. Das Urteil wird rechtskräftig, sofern Gameforge nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt.

Mehr dazu bei dem VZBV.

BGH 17.07.2013, I ZR 34/12 

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