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T-Mobile
Bild: VDB Photos/Shutterstock

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen T-Mobile Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale. Jetzt kam es in zwei vom VKI geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind rechtskräftig.

Seit einigen Jahren besteht in vielen Branchen die Praxis, Kund:innen neben einem monatlich zu zahlenden Grundentgelt zusätzliche Gebühren oder Pauschalen („Servicepauschale“) zu verrechnen. Im Zusammenhang mit Fitnesscenterverträgen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass die Verrechnung von Entgelten ohne konkrete Zusatzleistung und ohne konkrete Kosten aufseiten des Unternehmers unzulässig ist. Telekom-Anbieter hatten bisher argumentiert, dass diese Rechtsprechung des OGH nicht auf sie übertragbar wäre.

In zwei Musterprozessen des VKI gegen T-Mobile liegen nun erstinstanzliche Urteile vor, die die Rechtsansicht des VKI vollinhaltlich bestätigen und T-Mobile zur Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschalen verurteilen.

 

Klagsvertreter: Mag. Matthias Strohmayer, Rechtsanwalt in Wien

BGHS 17.04.2024, 6 C 690/23y (rechtskräftig)

BGHS 18.04.2024, 10 C 55/24x (rechtskräftig)

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unterstützt durch das

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