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Rat beschließt Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Der Rat der Europäischen Union (in der Zusammensetzung "Wettbewerbsfähigkeit) hat am 18.4.2005 eine Richtlinie angenommen, mit der unlautere Geschäftspraktiken, welche die Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, verboten werden.

Mit der Richtlinie soll der Verbraucherschutz verbessert und gleichzeitig die Gemeinschaftsvorschriften zum Zweck der Förderung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit harmonisiert werden.

Die sog. "UGP-Richtlinie" enthält eine Liste unlauterer Geschäftspraktiken, die künftig in allen Mitgliedstaaten untersagt sind. Dazu gehören:

-an Kinder gerichtete Appelle in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu überreden

-irreführende Angaben wie die Behauptung, "dass ein Produkt von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden sei, obwohl dies nicht der Fall ist".

-Als unlauter gilt unter anderem auch die falsche Behauptung, ein Angebot sei nur begrenzt verfügbar.

-Aggressive Praktiken im Zusammenhang mit vermeintlichen Preis-Verlosungen sind ebenso wenig erlaubt.

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