Aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums ist die Art der Verrechnung für KonsumentInnen in aller Regel nicht nachvollziehbar, weshalb fraglich ist, ob eine nicht sekundengenaue Verrechnung ab der 1. Sekunde nicht als intransparent zu beurteilen ist und daher rechtswidrig wäre.
Das Konsumentenschutzministerium hat sich dazu entschieden, zur raschen Lösung des Problems mit der Mobilfunkbranche Gespräche zu führen. An den Gesprächen nahm auch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH teil. Durch die Gespräche sollte erreicht werden, dass die KonsumentInnen möglichst bald von Verbesserungen profitieren können
Mobilkom Austria, T-Mobile, ONE, tele.ring, Drei, Tele2UTA - und somit alle namhaften Betreiber - werden zusätzlich zu den bestehenden Tarifen entweder einen eigenen sekundengenau abgerechneten Tarif oder einen Tarif mit sekundengenauer Abrechnungsoption anbieten. Dieser Tarif soll im Spätsommer beziehungsweise Anfang Herbst den KonsumentInnen zur Verfügung stehen. Von der Beauftragung einer Klage durch das BMSG zur Klärung der grundsätzlichen rechtlichen Taktungsproblematik wird daher Abstand genommen.
Außerdem sicherten die Unternehmen Bemühungen zu, die aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums verbesserungswürdigen Information betreffend Taktung in Werbematerialen, auf der Website, in Tarifblättern und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen und transparenter zu gestalten.
"Wichtig ist, dass die Möglichkeit, auch einen sekundengenau abgerechneten Tarif wählen zu können, den KonsumentInnen auch bewusst wird. Dazu wird das BMSG auch seinen Beitrag leisten, und im Herbst auf der Website (www.bmsg.gv.at) im Fachbereich Konsumentenschutz über die Produktpalette der sekundengenau abgerechneten Tarife informieren", so Dolinschek weiter.
"Ich hoffe, dass dies einen Impuls für die Branche darstellt, in der Produktpalette für KonsumentInnen immer mehr sekundengenau abgerechnete Tarife anzubieten", schloss der Staatssekretär.