"Mängel zeigten sich bei den Informationen zum Bestellvorgang und über das bestehende Rücktrittsrecht beim Online-Handel aufgrund des Konsumentenschutzgesetzes, vor allem aber bei den Anforderungen an die sichere Datenübertragung bei der Erfassung der persönlichen Daten", betonte Konsumentenschutzstaatssekretär Sigisbert Dolinschek. Auch stellten zuwenig Händler klar, ob mit den Kundendaten gehandelt wird oder verwiesen nicht auf das dazu bestehende Widerrufsrecht.
Sofern erforderlich wurden die Firmen angeschrieben und über den Rechtsrahmen informiert. Bei einer Folgeuntersuchung nach sechs Wochen konnte eine signifikante Verbesserung der Webauftritte festgestellt werden. Aufgrund von Rückmeldungen der Firmen wurde klar, dass viele - vor allem kleinere Firmen - die Anforderungen an den kundenfreundlichen Web-Verkauf unterschätzen und zuwenig auf standardisierte Verkaufs-Software zurückgreifen. "Keinesfalls hinnehmen will ich die Mängel bei der sicheren Datenübertragung, die von den Firmen mit nur geringem Aufwand beseitigt werden könnten. Hier werden allenfalls rechtliche Klarstellungen erforderlich sein", so Dolinschek weiter.
Um den KonsumentInnen die Entscheidung, wo sie ihre Käufe im Internet tätigen, zu erleichtern, hat das Konsumentenschutzministerium in Folge der Studie die "10 Regeln des Internet-Einkaufes" erstellt. Der Staatssekretär lädt VerbraucherInnen, aber auch die heimischen Unternehmen ein, diese Regeln wirklich ernst zu nehmen.
Erhältlich sind sie zusammen mit dem Ratgeber "Ins Netz gegangen" unter: broschuerenservice.bmsg.gv.at oder unter der Telefonnummer: 0800- 20 20 74. Detailliertere Informationen zum Thema "Sicher Einkaufen im Internet" sind auf der Website des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (www.bmsg.gv.at) im Fachbereich Konsumentenschutz -> Aktuell zugänglich.