Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 1.3.2022 der Sberbank Europe AG, mit Sitz am Schwarzenbergplatz 3, 1010 Wien, gemäß § 70 Abs 2 Z 4 BWG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs zur Gänze untersagt. Gemäß § 9 Z 2 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) ist damit ein Einlagensicherungsfall eingetreten.
Kund:innen der Bank haben daher keinen Zugriff mehr auf die für sie geführten Konten bei dieser Bank. Damit sind auch keine weiteren Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich.
Die Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H (ESA) ist für die operative Umsetzung der Einlagensicherung der Sberbank zuständig.
Was ist gesichert?
Damit sind etwa Sparbücher, Girokonten und Sparkonten von Verbrauchern bis zu einer Höhe von EUR 100.000,-- pro Kunde bzw Kundin gesichert; Anlegerentschädigungsansprüche bis zu EUR 20.000,--. Allfällige mehrere Summen (zB Einlagen auf dem Sparbuch und Geldbetrag auf dem Gehaltskonto) werden zusammengerechnet.
Resultieren Einlagen aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien und tritt der Sicherungsfall innerhalb von 12 Monaten nach Gutschrift des Betrages ein, so handelt es sich um sog zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen, die bei Überschreiten der Höhe EUR 100.000 bis zu einer Höhe von EUR 500.000 gedeckt sind (weitere solche zeitlich begrenzten gedeckten Einlagen s unter § 12 ESAEG). Bei solchen zeitlich begrenzt gedeckten Einlagen ist binnen 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls ein Antrag bei der Sicherungseinrichtung zu stellen.
Wie geht es weiter?
Die Sicherungseinrichtung hat idR innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eintritt eines Sicherungsfalls bei einem ihrer Mitgliedsinstitute jedem/r Einleger:in dieses Mitgliedsinstituts einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten Einlagen zu erstatten (s § 13 Abs 1 iVm § 59 Z 8 lit c ESAEG). Diese Einlagensicherung gilt unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Einlegers bzw der Einlegerin.
Laut Informationen der ESA erhalten Betroffene voraussichtlich nächste Woche einen Brief mit detaillierten Informationen zum weiteren Entschädigungsprozess. Kunden aus Österreich erhalten damit einen persönlichen Login-Code für die Auszahlungs-Webseite der ESA. Kunden der Sberbank Direct in Deutschland erhalten einen Brief von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), die die ESA bei der bei der Durchführung des Auszahlungsprozesses in Deutschland unterstützt. Mit diesem Brief erhalten Kunden aus Deutschland auch ein Formular, mit welchem die neue Bankverbindung für die Auszahlung des Guthabens bekannt gegeben werden kann.
Falls sich die Adresse von Betroffenen geändert haben sollte, sollen Namen, Kundennummer bei der Sberbank und die neue Anschrift gemeinsam mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises per E-Mail der ESA bekannt gegeben werden.
Mehr Informationen dazu siehe hier.