Auch wenn es sich beim Konsumentenschutz um eine Querschnittsmaterie handle, für die verschiedene Ressorts zuständig sind, so erwarte er sich einiges vom Ausschuss, konstatierte Maier.
Bundesminister Erwin Buchinger sprach angesichts der ersten Sitzung des Konsumentenschutzausschusses von einem "historischen Moment" und einem "Meilenstein für den Verbraucherschutz". Im Rahmen einer aktuellen Aussprache präsentierte der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sodann seine Vorstellungen, Pläne und Initiativen. Im Mittelpunkt standen dabei die Bündelung und Koordinierung aller Initiativen im Bereich des Konsumentenschutzes, die Kampagne gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das Vorgehen gegen Gewinnspiele und Gratisangebote im Internet, die Stärkung der Verbraucherrechte (z.B. in Bezug auf den Kapitalmarkt) sowie der Kampf gegen die Verschuldung der Privathaushalte.
ÖVP-Abgeordneter Johann Rädler zeigte sich ebenfalls erfreut über die Einrichtung des Ausschusses, der für die Anliegen von acht Millionen Konsumenten zuständig ist. Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) wies darauf hin, dass damit einer langjährigen Forderung der Grünen entsprochen wurde. Sie wünschte sich eine verstärkte Einbindung von Vertretern der Zivilgesellschaft. Positiv äußerten sich auch Abgeordneter Harald Vilimsky (F), dem die Informations- und Aufklärungsarbeit wichtige Anliegen waren, sowie Sigisbert Dolinschek (BZÖ), der an die bisherigen Aktivitäten im Konsumentenschutzbereich erinnerte.
Abgeordneter Johann Maier (S) brachte sodann den Antrag ein, den zweiten Tagesordnungspunkt - einen SPÖ-Antrag betreffend "Jährlicher Bericht zur Lage der KonsumentInnen in Österreich" - von der Agenda abzusetzen. Es soll am nächsten Dienstag ein neuer und umfangreicherer Antrag eingebracht werden, der u.a. auch die Fragen der Verschuldung und der neuen Kommunikationstechnologien mit einbezieht, argumentierte er. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) hielt es für nicht notwendig, den Antrag von der Tagesordnung abzusetzen, da man heute trotzdem über dieses Thema diskutieren könnte. Bei der Abstimmung sprachen sich SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ für die Absetzung aus.
Es sei richtig, dass es sich beim Konsumentenschutz um eine Querschnittmaterie handle, erklärte Bundesminister Erwin Buchinger, was sowohl Vor- als auch Nachteile habe. Einerseits könne man natürlich Anregungen und Impulse in vielen Bereichen geben, andererseits sei die legistische Kompetenz im Ressort natürlich relativ bescheiden. Seiner Auffassung nach sei es daher umso wichtiger, dass alle Fraktionen gemeinsam vorgehen und an einem Strang ziehen. Im Regierungsprogramm selbst gebe es zwar kein eigenes Kapitel zum Konsumentenschutz, aber er ziehe sich durch alle Bereiche.
Gegenüber dem Abgeordneten Dolinschek räumte er ein, dass auch in den Jahren zuvor bereits gute Arbeit im Konsumentenschutz geleistet wurde und man somit auf einem soliden Fundament aufbauen könne. Um die Anliegen und Rechte der Verbraucher erfolgreich schützen zu können, werde eine intensive Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Ministerien von großer Bedeutung sein. Als Beispiel führte Buchinger dabei die geplante Lösung in Bezug auf die Gruppenklagen an, wo es eine enge Kooperation mit der Justizministerin gebe. Sein Ressort habe bereits einen Entwurf ausgearbeitet, der als Diskussionsgrundlage diene und er hoffe, dass dieser auch umgesetzt werden könne. Außerdem werde es eine regelmäßige Konsultation mit den Interessensvertretern sowie den Konsumentenschutzorganisationen geben, kündigte Buchinger an.
Eine prioritäre Aufgabe sehe er darin, alle Initiativen im Bereich des Konsumentenschutzes zu bündeln, unterstrich der Minister. Als Beispiel dafür, wie er diese Rolle wahrnehmen wolle, nannte er die Kampagne gegen unlautere grenzüberschreitende Geschäftspraktiken, die zum Ziel habe, die KonsumentInnen gegenüber irreführenden und betrügerischen Praktiken zu sensibilisieren. Eine zentrale Rolle bei der Koordination werde auch das Konsumentenpolitische Forum spielen, in dem alle relevanten Organisationen und Institutionen vertreten sein werden.
Als wichtiges Anliegen bezeichnete der Minister den Ausbau und die Schaffung von Verbraucherrechten. Den Konsumenten müsse zudem verstärkt bewusst gemacht werden, welche Rechte sie haben und wie sie sich wehren können. In diesem Zusammenhang verwies er auf die enorm bedeutsame Arbeit des VKI, der in der Vergangenheit einige spektakuläre Erfolge erzielen konnte (Stichwort "Sparbuchzinsen").
Sodann ging der Sozialminister auf weitere geplante Initiativen und Schwerpunkte seiner Arbeit ein. Großer Handlungsbedarf bestehe z.B. im Zusammenhang mit unseriösen Gewinnspielen und Gratisangeboten im Internet, erklärte Buchinger. Er regte an, dass ähnlich wie in Deutschland, über eine Abschöpfung der Gewinne der jeweiligen Unternehmen nachgedacht werden sollte.
Eine große Herausforderung stelle auch die zunehmende Verschuldung privater Haushalte dar, wofür adäquate Lösungen gefunden werden müssen. Er sehe einen großen Spielraum auf Seiten der Unternehmen, z.B. bei der Kreditvergabe oder im Zinsenrecht, der noch viel mehr genützt werden könne. Um über all diese Fragen auf wissenschaftlicher Basis und ausführlich diskutieren zu können, wolle man Ende April eine Fachtagung zu diesem Thema abhalten, kündigte er an. Weiters sprach Buchinger die Ausweitung des Rücktrittsrechts sowie eine Neuregelung der Inkassokosten an.
Die Abgeordneten stellten sodann eine Reihe von Fragen, wobei u.a. folgende Themen aufgeworfen wurden: Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (Abgeordneter Dietmar Keck, S), Gewaltvideos im Internet (Abgeordnete Ridi Steibl, V), Konsumentenbarometer und Gruppenklagen (Abgeordnete Terezija Stoisits, G) Überschuldung und Ausweitung des Rücktrittsrechts (Abgeordneter Manfred Haimbuchner, F), Verschuldung der Haushalte (Abgeordnete Anita Fleckl, S) Summengrenzwerte bei Pestiziden (Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber, G) Internethandel (Abgeordneter Sigisbert Dolinschek, B) und fragwürdige Nutzungsverträge beim Computerprogramm Vista von Microsoft (Abgeordneter Harald Vilimsky, F).
Johann Maier (S) wies auf den Konsumentenschutztag am 15. März hin, der unter dem Motto "Digitale Rechte der Konsumenten sichern" stehe. In diesem Zusammenhang forderte er dazu auf, diesen fraktionsübergreifend öffentlich zu begehen. Dem durch amerikanische Menschenrechtsorganisationen als bedenklich eingestuften neuen Microsoft Betriebssystem Vista müsse besonderes Augenmerk geschenkt werden, so Maier. Der Obmann des Ausschusses verwies unter Bezugnahme auf die Diskussion über eine Optimierung des Bauträgergesetzes auf einen hierzu einstimmig ergangenen Vier-Parteien-Antrag aus der letzten Legislaturperiode. Er lege großen Wert auf die Durchsetzung dieser Verbesserungen.
In einem weiteren Punkt kam Maier auf die Verbrauchergesundheit und die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Themas Umwelt im Rahmen der Querschnittmaterie Konsumentenschutz zu sprechen. Aufgrund des Verbots von 22 in Haarfärbemitteln enthaltenen chemischen Stoffen durch die Europäische Union richtete Maier eine Frage nach dementsprechenden Maßnahmen in Österreich an Bundesminister Buchinger. Dieser verwies auf die primäre Zuständigkeit der Gesundheitsministerin, die er auch weiterhin als sinnvoll erachte. Ähnlich verhielte es sich bei der Fragestellung Elisabeth Grossmanns (S) nach einer Vereinheitlichung des Jugendschutzes. Auch mit dieser Materie sei Bundesministerin Kdolsky betraut.
In einer zweiten Ausspracherunde betonte Robert Aspöck (F) die Notwendigkeit im Rahmen der Diskussion um Überschuldung, Prävention vor kurative Maßnahmen zu stellen, womit sich Buchinger vollkommen einig zeigte. Besonders aus Sicht der MieterInnen bestehe gesetzlicher Handlungsbedarf, so Buchinger. In Bezugnahme auf eine dementsprechende Anfrage durch Ruth Becher (S) sprach der Bundesminister von der Durchführung einer Informationsoffensive und der Einrichtung einer Beratungshotline für MieterInnen. Auf die durch Bettina Hradecsni (G) aufgeworfene Frage nach der Positionierung des Bundesministers bezüglich einer Freigabe des "kleinen Glücksspiels" bezog Buchinger eindeutig Stellung, indem er diese als Verschiebung des Problems in den legalen Bereich bezeichnete. Sonja Ablinger (S) fragte nach der Vorstellbarkeit der Einführung eines eigenen Schulfaches zur KonsumentInnenbildung. Der Bundesminister äußerte persönliche Zustimmung, gab aber zu bedenken, dass eine Implementierung schwierig sei. Er setze sich jedoch für die Verbesserung von Details (wie die Optimierung von Unterrichtsmaterialien) ein.
In Bezugnahme auf eine Wortmeldung von Rainer Wimmer (S) bezeichnete Buchinger den Verein für Konsumenteninformation (VKI) als bedeutende Einrichtung in der Durchsetzung von KonsumentInneninteressen, der hierfür auch eine Basis-Subventionierung erhielte. Auf Anfrage von Erwin Spindelberger (S) benannte der Bundesminister den Bereich des Datenschutzes als wichtigen Punkt, allgemeine Verbraucherrechte sollten auch für den digitalen Raum sichergestellt werden. In konkreten Fällen der Verletzung von Konsumentenrechten auf dem Gebiet der Pflege wäre ein Aufgreifen der Thematik möglich, so Buchinger auf eine Frage von Maria Grander (V).
Zum Abschluss der aktuellen Aussprache verwies der Bundesminister zudem auf die Fortschritte in der Berücksichtigung der Konsumentenrechte im Zugsverkehr durch eine Entscheidung der Europäischen Union.