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Erste Erfolge gegen Klagswelle der Sparkasse Köln Bonn i.S. MPC-Fonds

Bank verlangt Ausschüttungen zurück, zu Unrecht wie ein dt Urteil zeigt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt – im Auftrag des Sozialministeriums – die AnlegerInnen von „geschlossenen Fonds“ des Hamburger Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital AG gegen die Rückforderungen von erhaltenen Ausschüttungen gegen die jeweils finanzierenden Banken und erzielte nun erste Erfolge gegen die Klagswelle der Sparkasse Köln Bonn (SPK) beim MPC-Hollandimmobilienfonds 43.

Rund 16.000 österreichische AnlegerInnen haben – vor allem über Vermittlung von österreichischen Banken – „geschlossene Fonds“ des Hamburger Emissionshauses MPC Münchmeyer Petersen Capital AG gekauft. Oder besser gesagt: Sie wurden Treuhandkommanditisten dieser Fonds. Das bedeutet, dass im Handelsregister nur der Treuhänder TVP eingetragen ist – eine 100%-Tochter der MPC. Die Kommanditisten sind nur Treugeber und nach außen gar nicht bekannt.

Die Immobilien wurden seinerzeit jeweils rund zur Hälfte fremdfinanziert. In allen Fonds gibt es daher verschiedene deutsche oder niederländische Banken, die Kredite an den Fonds vergeben haben. Da die Fonds nun reihum schwächeln bzw. zum Teil insolvenzreif sind, wollen diese Banken zumindest einen Teil ihrer Darlehen einbringen.

Die MPC-Hollandfonds waren so konstruiert, dass man den Anlegern jährliche „Ausschüttungen“ von 7 Prozent und mehr versprochen und in den ersten Jahren auch ausbezahlt hat. Die Anleger gingen im Licht falscher Beratung und lückenhafter Prospekte davon aus, dass diese „Ausschüttungen“ aus Gewinnen erfolgen würden. Tatsächlich hat MPC den Anlegern aber plangemäß über Jahre nur das eigene Kapital stückweise zurückgezahlt. Das waren also „Ausschüttungen“ aus der Liquidität der Gesellschaft, die nach deutschem Handelsrecht zurückgefordert werden können.

Die Finanzierungsbanken fordern derzeit die Anleger in einer Reihe von Fonds mit Klagsdrohungen auf, die Ausschüttungen zurück zu zahlen.

Am aggressivsten geht dabei die Sparkasse Köln Bonn (SPK) vor, die die Hollandfonds 43 und 44 finanziert hat. Bei Holland 43 hat die SPK in Österreich AnlegerInnen im Hochsommer flächendeckend bei den verschiedenen Wohnsitzgerichten geklagt. Der VKI und Rechtsanwalt Dr. Schumacher vertreten alleine rund 20 Betroffene. Bei Holland 44 fordert die SPK Zahlung bis 15.9.2016, sonst werde auch dort flächendeckend geklagt.

Nun kann der VKI erste Erfolge gegen die Sparkasse Köln Bonn vermelden:

In zwei Verfahren in Kärnten wurden die Verfahren gleich zu Beginn unterbrochen. Schließlich sind wesentliche Vorfragen offen, die in anderen Verfahren geklärt werden müssen. Die Gültigkeit von Klauseln im Treuhandvertrag mit der TVP steht in einer Verbandsklage des VKI gegen die TVP am Prüfstand. Die eingewendeten Schadenersatzansprüche werden in einem anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu klären sein. Für die Bank heißt das jedenfalls: Kein schneller „Durchmarsch“, sondern zähe und jahrelange Prozessführung.

In einem Urteil des Landesgerichtes Frankfurt wird überdies die Konstruktion der SPK-Klagen in Frage gestellt. Statt Insolvenz anzumelden, tritt die TVP ihre Freistellungsansprüche gegen die Treugeber an die Bank ab und die klagt den vermeintlichen Anspruch der TVP ein. Wenn die Finanzierungsbank der Gesellschaft aber – zur Vermeidung einer Insolvenz – die Kreditforderung stundet, also die Forderung bei der Gesellschaft nicht "ernstlich einfordert", dann kann ein Treuhandkommanditist dies – so das Gericht - der Klage der Finanzierungsbank mit Erfolg entgegenhalten. Eine Vereinbarung der Gesellschaft mit dem Gläubiger, aufgrund derer der Gläubiger gehalten sein soll nur die Gesellschafter und nicht den Fonds oder die TVP in Anspruch zu nehmen, ist unwirksam.

Damit sinken die Chancen der SPK auch nach deutschem Recht, ihre Forderungen am Klagsweg gegen die Treuhandkommanditisten durchzusetzen.

Der VKI und die Raiffeisenbank St. Pölten (für die NÖ Raiffeisenbanken) hat – bei anderen Fonds – bereits durchaus Vereinbarungen mit anderen Banken schließen können. Weniger zurückzahlen, das aber rasch. Die Sparkasse Köln Bonn wollte aber mit dem VKI keine Gespräche führen.

„Die Sparkasse Köln Bonn will mit aller Aggressivität die österreichischen AnlegerInnen durch Klagswellen in Schrecken versetzen und erhofft sich, so die Rückzahlungen einzutreiben. Der VKI kann aber – insbesondere auch im Hinblick auf das Urteil in Frankfurt – nicht empfehlen, Zahlung zu leisten. Wir werden – nach Kräften – alle unterstützen, die da von dieser deutschen Bank geklagt werden“, kündigt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, an. „Im Übrigen hätte unseres Erachtens gerade eine Sparkasse die Aufgabe, auf die Menschen zuzugehen und nicht Gespräche einfach zu verweigern. Wir sind daher nach wie vor jederzeit zu Gesprächen mit der Sparkasse bereit und glauben, dass rasches Geld auch im Interesse der Sparkasse liegen müsste."

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