Ich habe eine COVID-Stundung mit einer anderen Bank vereinbart. Kann ich mich auch bei der Aktion anmelden?
Nein. Diese Aktion betrifft ausschließlich Kund:innen der Santander Consumer Bank. Wir stellen Ihnen aber gerne einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Bank auffordern können, die unzulässig verrechneten Sollzinsen zurückzuzahlen. Die schriftliche Stellungnahme der Bank können Sie uns gemeinsam mit Ihrer Stundungsvereinbarung per E-Mail an aktion-covidzinsen@vki.at zur unverbindlichen Prüfung schicken.
Ich habe von Santander einen Brief erhalten, in dem mir eine Rückerstattung explizit zugesichert wurde, muss ich mich dennoch anmelden?
Nein. Wenn Ihnen Santander eine Rückerstattung zugesichert hat, sollten Sie diese in Kürze erhalten.
Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Die Teilnahme am Vergleich wird für Sie kostenlos angeboten.
Wieso muss ich eine Entbindung vom Bankgeheimnis unterschreiben?
Das ist notwendig, damit der Vergleich abgewickelt werden kann. Ohne die eigenhändig unterschriebene Entbindung dürfte Santander dem VKI keine Auskunft über Ihren Anspruch geben. Eine Sicherstellung der korrekten Abwicklung wäre dann nicht möglich. Es ist erforderlich, dass Sie das Dokument ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
Was soll ich bei "Kontoverbindung(en)" in der Entbindung vom Bankgeheimnis angeben?
Geben Sie hier bitte entweder die Vertragsnummer an oder aber die IBAN des dazugehörigen Verrechnungskontos.
Der oder die Kontoinhaber:in ist verstorben. Ich bin Erbe oder Erbin, kann ich Ansprüche aus dem Erbe geltend machen?
Ja, bitte melden Sie sich unter Ihrem Namen an und geben Sie im Anmeldeformular an, Erbe oder Erbin zu sein. Bitte laden Sie zusätzlich den Einantwortungsbeschluss hoch, um Ihren Anspruch zu bestätigen.
Eine Rückerstattung kann erst nach Ausstellung des Einantwortungsbeschlusses erfolgen.