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FAQs - Rückforderung Kick-Back-Zahlungen - Sammelintervention

Ich habe mehrere Depots, muss ich jedes Depot zur Aktion anmelden?
Ja, für jedes Wertpapierdepot bei Erste Bank oder Bank Austria muss eine eigenständige Anmeldung ausgefüllt werden.

Ich habe in Aktien und Anleihen investiert, bin ich von der Aktion betroffen?
Nein, nach unserem derzeitigen Wissensstand sind Kick-Back-Zahlungen im Fall von Investitionen in Fonds geflossen. Aktien und Anleihen sind daher nicht von der Aktion umfasst.

Ich besitze eine fondsgebundene Lebensversicherung, kann ich damit an der Aktion teilnehmen?
Nein, Lebensversicherungen jeder Art sind nicht von der Aktion umfasst.

Ich habe (einzelne) Fonds bereits wieder (teil-)rückgekauft. Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Ja, auch wenn die Fonds bereits aufgelöst wurden, können Sie an der Aktion teilnehmen.

Ich habe erst 2018 oder später in Fonds investiert, kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein, ab 2018 haben die Banken die erhaltenen Kick-Back-Zahlungen offengelegt.

Warum muss ich dem VKI eine Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln, um teilzunehmen?
Ohne die Entbindung darf uns die Bank keine Auskünfte zu Ihrem Fall erteilen. Eine Intervention ist dann nicht möglich.

Ich habe nicht mehr alle Unterlagen zu meinen Fonds-Veranlagungen. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja. Um teilzunehmen, müssen Sie uns lediglich Ihre Depotnummer bei der jeweiligen Bank nennen und einen beliebigen Depotauszug Ihres Depots übermitteln. Um stellvertretend für Sie mit der Bank in Kontakt treten zu dürfen, benötigen wir darüber hinaus noch Ihre unterfertigte Entbindung vom Bankgeheimnis.

Wie hoch waren die Kick-Back-Zahlungen, welche die Banken erhalten haben?
Die Höhe der geflossenen Kick-Back-Zahlungen ist abhängig vom veranlagten Fondsvermögen und beträgt vermutlich ca 0,8% des Fondsvermögen pro Veranlagungsjahr. Der rückzuerstattende Betrag kann daher je nach Investitionsvolumen und Investitionszeit ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro ausmachen.

Wird es auch eine Aktion für andere Banken geben?
Wir schließen nicht aus, dass wir noch weitere Aktionen zu anderen Banken starten. Über neue Aktionen berichten wir laufend auf www.verbraucherrecht.at sowie auf unserer Facebook-Seite.  

Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist für Sie kostenlos.

 

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