
Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken
Der VKI nimmt sich dem Bankenbranchenthema von nicht offengelegter Bestandsprovisionen (Kick-Back Zahlungen) an und führt nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen Gespräche mit weiteren Banken um eine Lösung für die Betroffenen zu erzielen.
Aktuell ist eine Anmeldung zu folgenden Banken möglich:
- Raiffeisen Landesbank Niederösterreich Wien - bis 31.12.2025
Worum geht es?
Seit Jahrzehnten erhalten Banken für die Vermittlung von Fondsprodukten sogenannte Bestandsprovisionen von den Fondsanbietern.
Diese Zahlungen müssen laut Gesetz und gefestigter Rechtsprechung offengelegt werden.
Was ist passiert?
- Vor 2007:
Banken haben Bestandsprovisionen nicht offengelegt – ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Ab 2007:
Gesetzesänderung verlangt nicht nur Offenlegung, sondern auch:- Qualitätsverbesserung der Dienstleistung
- Keine Interessenkollision
Ob diese Anforderungen erfüllt wurden, ist fraglich.
- Erst ab 2018:
Banken kommen ihrer Offenlegungspflicht verlässlich nach.
Was bedeutet das für Konsument:innen?
- Alle bis 31.12.2017 unzulässig vereinnahmten Bestandsprovisionen müssen laut VKI an die Kund:innen zurückgezahlt werden.
- Die Höhe der Provisionen liegt meist zwischen 0,3 % und 1 % des Fondsvermögens pro Jahr.
- Rückerstattungen können je nach Investitionsvolumen mehrere Hundert bis Tausende Euro betragen.
Was tut der VKI?
Der VKI hat sich nach erfolgreichen Einigungen mit Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen nun an weitere Banken gewandt, um auch für deren Kund:innen eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.
➡ Ziel: Rückzahlung der unzulässig vereinnahmten Bestandsprovisionen an betroffene Verbraucher:innen.
Zu welchen Banken ist eine Anmeldung aktuell möglich?
✅ Vergleich bereits erzielt – kostenlose Teilnahme möglich
- Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien
➤ Anmeldung möglich bis 31. Dezember 2025
🔄 Vergleich noch ausstehend – Anmeldung zur Sammelintervention möglich
- Raiffeisen Landesbank Burgenland
- Raiffeisen Landesbank Kärnten
- Raiffeisen Landesbank Tirol
- Raiffeisen Landesbank Steiermark
- Raiffeisen Landesbank Salzburg
- Raiffeisen Landesbank Vorarlberg
- Raiffeisen Landesbank Oberösterreich
- Oberbank
➡ Der VKI sammelt Fälle und führt regelmäßig Gespräche mit den genannten Banken, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können:
- ✅ Alle Verbraucher:innen,
die Kund:innen einer der oben genannten Banken waren oder noch sind - ✅ Voraussetzung:
Vor 2018 wurde über eine dieser Banken in Fonds investiert - ✅ Auch möglich:
Teilnahme ist auch möglich, wenn die Fonds bereits aufgelöst wurden - ❌ Nicht möglich: Investition in Aktien oder Anleihen
Wenn ausschließlich in andere Finanzprodukte als Fonds investiert wurde, ist keine Teilnahme möglich
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung?
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Depotauszug
Für den Zeitraum 1995–2008 jeweils ein Depotauszug pro Jahr erforderlich - Entbindung vom Bankgeheimnis
Das Formular wird im Anmeldeprozess bereitgestellt - Für Erb:innen zusätzlich: Einantwortungsbeschluss
Diesen bitte mit der Entbindung vom Bankgeheimnis als ein Dokument hochladen.
Der Anmeldeprozess kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden.
Was passiert nach der Anmeldung?
1. Prüfung Ihrer Unterlagen durch den VKI
Nach Ihrer Anmeldung prüft der VKI Ihre Unterlagen sorgfältig.
2. Weiterleitung bei bestehender Einigung
Liegt bereits eine Einigung mit der betreffenden Bank vor, wird Ihr Fall direkt weitergeleitet.
➡ Die Bank erstellt ein individuelles Ergebnis, das Sie kostenfrei annehmen können.
3. Sammlung bei noch ausstehenden Einigungen
Für Banken, mit denen noch keine Einigung besteht:
✔ Ihre Fälle werden gesammelt und geprüft.
✔ Der VKI interveniert regelmäßig bei diesen Banken.
✔ Ziel: Eine außergerichtliche Einigung für möglichst viele Betroffene.
Hier geht es zur Anmeldung
Button zur Anmeldung integrieren