Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken
Der VKI nimmt sich dem Bankenbranchenthema nicht offengelegter Bestandsprovisionen (Kick-Back Zahlungen) an und führt nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen sowie Raiffeisen Gespräche mit weiteren Banken um eine Lösung für die Betroffenen zu erzielen.
Aktuell ist eine Anmeldung zu folgenden Banken möglich:
- Volksbanken inklusive Ärzte und Apothekerbank - bis 23.06.2026
- BKS Bank und Bank für Tirol und Vorarlberg
- BTV Vier Länder Bank AG
Worum geht es?
Seit Jahrzehnten erhalten Banken für die Vermittlung von Fondsprodukten sogenannte Bestandsprovisionen von den Fondsanbietern.
Diese Zahlungen müssen laut Gesetz und gefestigter Rechtsprechung offengelegt werden.
Was ist passiert?
- Vor 2007:
Banken haben Bestandsprovisionen nicht offengelegt – ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Ab 2007:
Gesetzesänderung verlangt nicht nur Offenlegung, sondern auch:- Qualitätsverbesserung der Dienstleistung
- Keine Interessenkollision
Ob diese Anforderungen erfüllt wurden, ist fraglich.
- Erst ab 2018:
Banken kommen ihrer Offenlegungspflicht verlässlich nach.
Was bedeutet das für Konsument:innen?
- Alle bis 31.12.2017 unzulässig vereinnahmten Bestandsprovisionen müssen laut VKI an die Kund:innen zurückgezahlt werden.
- Die Höhe der Provisionen liegt je nach Fonds meist zwischen 0,3 % und 1 % des Fondsvermögens pro Jahr.
- Rückerstattungen können je nach Investitionsvolumen mehrere Hundert bis Tausende Euro betragen.
Was tut der VKI?
Der VKI sieht die nicht ausreichende Offenlegung von Bestandsprovisionen als Branchenthema. Nach erfolgreichen Einigungen mit Bank Austria, Erste Bank & Sparkassen, Oberbank und der Raiffeisen Bankengruppe fordern wir weitere Banken auf, für deren Kund:innen eine außergerichtliche Lösung anzubieten.
➡ Ziel: Rückzahlung der unzulässig vereinnahmten Bestandsprovisionen an betroffene Verbraucher:innen.
Zu welchen Banken ist eine Anmeldung aktuell möglich?
✅ Vergleich noch offen – kostenlose Teilnahme möglich
- BKS Bank AG
➤ Anmeldung offen BTV Vier Länder Bank AG
➤ Anmeldung offen
✅ Vergleich bereits erzielt – kostenlose Teilnahme möglich
- Oberbank AG
➤ Anmeldung war bis 15. Dezember 2025 möglich - abgeschlossen - Raiffeiseninstitute in Niederösterreich und Wien
➤ Anmeldung war bis 31. Dezember 2025 möglich - abgeschlossen - Raiffeiseninstitute in Tirol
➤ Anmeldung war bis 28. Februar 2026 möglich - abgeschlossen - Raiffeiseninstitute in Vorarlberg
➤ Anmeldung war bis 28. Februar 2026 möglich - abgeschlossen - Raiffeiseninstitute in Salzburg
➤ Anmeldung war bis 28. Februar 2026 möglich - abgeschlossen - Raiffeiseninstitute im Burgenland
➤ Anmeldung war bis 28. Februar 2026 möglich - abgeschlossen - Raiffeiseninstitute in der Steiermark
➤ Anmeldung war bis 28. Februar 2026 möglich - abgeschlossen - Raiffeiseninstitute in Oberösterreich
➤ Anmeldung war bis 08. April 2026 möglich - abgeschlossen - Raiffeiseninstitute in Kärnten
➤ Anmeldung war bis 08. April 2026 möglich - abgeschlossen - Volksbanken inklusive Ärzte und Apothekerbank
➤ Anmeldung offen bis 23. Juni 2026
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können:
- ✅ Alle Verbraucher:innen,
die Kund:innen einer der oben genannten Banken waren oder noch sind - ✅ Voraussetzung:
Vor 2018 wurde über eine dieser Banken in Fonds investiert - ✅ Auch möglich:
Teilnahme ist auch möglich, wenn die Fonds bereits aufgelöst wurden - ❌ Nicht möglich: Investition in Aktien oder Anleihen
Wenn ausschließlich in andere Finanzprodukte als Fonds investiert wurde, ist keine Teilnahme möglich
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung?
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Depotauszug
Für den Zeitraum 1996–2007 ist jeweils ein Depotauszug pro Jahr erforderlich
Für den Zeitraum ab 2008 ist ein Depotauszug aus einem beliebigen Jahr ausreichend - Entbindung vom Bankgeheimnis
Das Formular wird im Anmeldeprozess bereitgestellt - Für Erb:innen zusätzlich: Einantwortungsbeschluss
Diesen bitte mit der Entbindung vom Bankgeheimnis als ein Dokument hochladen.
Der Anmeldeprozess kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden.
Was passiert nach der Anmeldung?
1. Prüfung Ihrer Unterlagen durch den VKI
Nach Ihrer Anmeldung prüft der VKI Ihre Unterlagen sorgfältig.
2. Weiterleitung bei bestehender Einigung
Liegt bereits eine Einigung mit der betreffenden Bank vor, wird Ihr Fall direkt weitergeleitet.
➡ Die Bank erstellt ein individuelles Ergebnis, das Sie kostenfrei annehmen können.
3. Sammlung bei noch ausstehenden Einigungen
Für Banken, mit denen noch keine Einigung besteht:
✔ Ihre Fälle werden gesammelt und geprüft.
✔ Der VKI interveniert regelmäßig bei diesen Banken.
✔ Ziel: Eine außergerichtliche Einigung für möglichst viele Betroffene.
Hier geht es zur Anmeldung
