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VKI Sammelaktion: Unzulässige Kosten bei Lebensversicherungen zurückfordern - jetzt noch bis Jahresende anmelden!

Eine Vielzahl an Lebensversicherungen enthalten unzulässige Kostenabzugsklauseln. Auf Basis dieser Klauseln verrechnete Kosten können Betroffene nun kostenlos bei der VKI-Sammelaktion zurückfordern.

Der Rückforderungsbetrag kann mehrere tausend Euro betragen!

Wer ist betroffen?

Bei klassischen und fondsgebundenen Lebensversicherungen, die Konsument:innen vor dem 1. Jänner 2007 abgeschlossen haben, sind bei einer Vielzahl an Versicherungsunternehmen die Abschluss- und Verwaltungskosten nur mangelhaft erklärt. Das hat der Oberste Gerichtshof 2007 und 2008 festgestellt. 

Viele Konsument:innen bemerken erst nach Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf der Versicherung, dass sie deutlich weniger ausbezahlt bekommen, als sie ursprünglich an Prämien eingezahlt haben. Trotz der Urteile des OGH verrechnen die Versicherungsunternehmen auch weiterhin Kosten auf Basis solcher unzulässiger Klauseln.

Der Rückforderungsbetrag kann pro Vertrag mehrere tausend Euro betragen!

Sammelintervention gegen Versicherungen

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention zu folgenden 25 Versicherungsunternehmen anzuschließen:

  • Allianz  Elementar Versicherungs-AG
  • APK-Versicherung AG
  • BAWAG P.S.K. Versicherung AG
  • Donau Versicherung AG VIG
  • ERGO Versicherung AG
  • FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia)
  • Generali Versicherung AG
  • Grazer Wechselseitige Versicherung AG
  • HDI Lebensversicherung AG
  • Helvetia Versicherung AG
  • HYPO-Versicherung AG
  • Kärntner Landersversicherung a.G.
  • Merkur Lebensversicherung AG
  • Merkur Versicherung AG
  • Niederösterreichische Versicherung AG
  • Nürnberger Versicherung AG (nunmehr Merkur Versicherung AG)
  • Österreichische Beamtenversicherung
  • Oberösterreichische Versicherung AG
  • Sparkassen Versicherung (nunmehr Wiener Städtische Versicherung AG VIG)
  • Tiroler Versicherung V.a.G.
  • UNIQA Österreich Versicherung AG
  • Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
  • Wiener Städtische Versicherung AG
  • Wüstenrot Versicherungs-AG
  • Zürich Versicherung AG

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme

Abschluss einer klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung zwischen 01.01.1995 und 31.12.2006

Konkret sind folgende Arten von Lebensversicherungen betroffen:

  • klassische Lebensversicherung
  • fondsgebundene Lebensversicherung
  • prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
  • indexgebundene Lebensversicherung
  • Rentenversicherungen, die sich noch in der Ansparphase befinden

 

Anmeldung zur Sammelaktion

Hier geht's zur kostenlosen Anmeldung!

Wichtig: Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Unterlagen zum Abschluss der Lebensversicherung und den allfälligen Rückkäufen. Bereiten Sie die Versicherungspolizze (und bei Rückkäufen die Rückkaufsbestätigung) vorab in elektronischer Form (als jpg oder pdf) vor, da Sie diese hochladen müssen.

Achtung: Die Anmeldung ist nur noch bis 31.12.2025 möglich!

Unterstützung durch den VKI

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und die Rückzahlung der unzulässig verrechneten Kosten von der jeweiligen Versicherung einfordern. Der VKI führt derzeit aussichtsreiche Gespräche mit der Versicherungsbranche. Eine außergerichtliche Lösung ist wahrscheinlich.

Häufige gestellte Fragen-FAQ

Ich habe zu meiner Lebensversicherung bereits einen Vergleich (zu einem anderen Thema) mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Grundsätzlich kommt es darauf an, was Sie im Vergleich mit dem Unternehmen vereinbart haben. Sollten aber durch die Vereinbarung sämtliche Ansprüche aus der Lebensversicherung als bereinigt und verglichen gelten, können Sie zu dieser Polizze nicht mehr an unserer Aktion teilnehmen.

Ich habe eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja. Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung mit staatlicher Förderung gemäß §108g bis 108i EStG. Wählen Sie bei der Anmeldung bitte „fondsgebundene Lebensversicherung“ aus.

Ich habe eine reine Ablebensversicherung abgeschlossen. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein. Reine Ablebensversicherungen sind nicht von der Thematik betroffen. Hintergrund ist, dass die Ablebensleistung in dieser Variante bereits bei Vertragsabschluss fixiert ist. Von der Versicherung verrechnete Kosten haben keinen Einfluss auf die Ablebensleistung.

Ich habe eine Rentenversicherung abgeschlossen. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Mit einer Rentenversicherung können Sie grundsätzlich an der Aktion teilnehmen. Ausnahmen bestehen für folgende Polizzen:

  • Ihre Rentenversicherung befindet sich bereits in der Verrentungsphase.
  • Sie haben bei Vertragsabschluss eine betraglich garantierte Rente mit sofort beginnender Rentenzahlung vereinbart.

Ich habe eine laufende klassische Lebensversicherung. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja. Der Schaden realisiert sich bei einer klassischen Lebensversicherung allerdings vermutlich erst bei einem vorzeitigen Rückkauf. Wir werden diese Fälle trotzdem prüfen und bei der Versicherung intervenieren.
Ein Rückkauf vor Laufzeitende stellt immer einen erheblichen finanziellen Verlust dar. Wir können daher nur davon abraten, die Versicherung nur aufgrund der Teilnahme zur Aktion vorzeitig zurückzukaufen.

Ich habe die Lebensversicherung erst nach dem 31.12.2006 abgeschlossen. Warum kann ich nicht an der Aktion teilnehmen?

Nach Inkrafttreten des Versicherungsrechtsänderungsgesetz 2006 (VersRÄG) haben die Versicherer ihre Versicherungsbedingungen geändert. Zu den neuen Klauseln liegen noch keine Urteile des OGH vor.

Ich finde nicht mehr alle Unterlagen zu meiner Lebensversicherung, kann ich dennoch teilnehmen?
Ja. Sie benötigen aber jedenfalls eine Versicherungspolizze. Diese muss nicht die Erstpolizze nach Abschluss der Versicherung sein, es kann sich auch um eine Änderungspolizze handeln. Bei einer bereits gekündigten oder rückgekauften Lebensversicherung müssen Sie zusätzlich die Rückkaufsbestätigung durch das Versicherungsunternehmen übermitteln.

In welcher Höhe wurden unzulässige Kosten verrechnet?
Eine genaue Berechnung Ihres Anspruchsbetrages kann durch den VKI nicht erfolgen. Grob geschätzt wurden zwischen 7 und 13 Prozent der einbezahlten Prämiensumme als unzulässige Kostenabzüge bei fondsgebundenen Lebensversicherungen von den Versicherern einbehalten. Der Schaden für Konsument:innen kann daher mehrere tausend Euro betragen.

Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist für Sie kostenlos.

Der oder die Versicherungsnehmer:in ist verstorben. Ich bin Erb:in, kann ich Ansprüche aus dem Erbe geltend machen?
Ja, bitte melden Sie sich unter Ihrem Namen an und geben Sie im Anmeldeformular an, berechtigte:r Erb:in zu sein. Laden Sie dazu bitte den Einantwortungsbeschluss hoch.

Der Name meines Versicherungsunternehmens hat sich seit Vertragsbeginn geändert. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, wenn der aktuelle Name Ihres Versicherungsunternehmens denen in unserer Liste weiter oben im Artikel entspricht. Alte Bezeichnungen lauten: Skandia Lebensversicherungs AG (jetzt FWU), Drei Banken Versicherungs-AG, Interunfall Versicherung AG (beide Generali), Austria-Collegialität, Österreichische Versicherung AG, Finance Life Lebensversicherung AG, Bundesländer Versicherung, Raiffeisen Versicherung AG (jetzt Uniqa)

Ich habe eine Lebensversicherung bei der Nürnberger Versicherung AG abgeschlossen, die aber nun unter Merkur Versicherung AG geführt wird. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja. Die Merkur Versicherung hat im Frühjahr 2022 die Anteile der Nürnberger Versicherung in Österreich übernommen. Wenn Sie die Lebensversicherung ursprünglich bei der Nürnberger Versicherung abgeschlossen haben, können Sie mitmachen.

Ich habe andere Fragen zu meiner Lebensversicherung, die nicht das Thema Kostenabzüge betrifft, können Sie mir helfen?
Haben Sie eine Frage zu den Angeboten des VKI oder wünschen Sie eine Rechtsberatung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schicken Sie uns Ihre Nachricht rund um die Uhr über unser Kontaktformular.

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