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EVN-Werbetafel auf dem Dach eines Hauses
EVN: Preissteigerung um 150 Prozent im Jahr 2022 Bild: Robson90/Shutterstock

EVN-Preiserhöhung 2022: Refundierung für betroffene Haushaltskund:innen – Jetzt bis 31.07.2025 beantragen!

Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) hat im September 2022 eine Preiserhöhung für Strom und Gas vorgenommen, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als unrechtmäßig eingestuft hat. Nach einer außergerichtlichen Einigung erhalten betroffene Kund:innen jetzt eine Rückerstattung – entweder als Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder als Auszahlung per Banküberweisung.

👉 Antragsfrist: Bis 31. Juli 2025!

So beantragen Sie die Ausgleichszahlung

Sichern Sie sich Ihre Rückerstattung – einfach und kostenlos bis 31.07.2025

Die Antragstellung erfolgt schnell und unkompliziert über die Online-Antragsstrecke von „Meine EVN“. Halten Sie Ihre Kundennummer und Vertragskontonummer (aus Ihrer Jahresabrechnung oder Rechnung) bereit. 

  • Hier geht’s zum Antragsformular (Sie werden zur EVN-Website weitergeleitet).
  • Melden Sie sich im „Meine EVN“- Portal an.
  • Geben Sie Ihre Daten ein – die Gutschrift oder Auszahlung wird pro Kundennummer automatisch für alle Ihre Anlagen berechnet.

Hinweis: Sie müssen nur einen Antrag pro Kundennummer stellen. Die Rückerstattung wird als Gesamtsumme in EVN-Bonuspunkten oder EUR angezeigt. 

➡️ Jetzt Refundierung beantragen

Wer ist anspruchsberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind  Strom- und Gas-Haushaltskund:innendie bereits am 31.08.2022 einen aufrechten Energieliefervertrag in einem der folgenden Tarife bezogen haben:

Strom:

  • Optima Strom
  • Optima Eco
  • Optima Natur
  • Optima Eco Natur

Gas:

  • Optima Gas
  • Optima Biogas

Achtung: Auch ehemalige EVN-Kund:innen, die von der Preiserhöhung 2022 betroffen waren, können eine Rückerstattung beantragen.

Hintergrund: Warum gibt es die Rückzahlung?

Die EVN hatte im September 2022 die Preise für Strom und Gas um bis zu 150 % erhöht, basierend auf Indexklauseln (ÖGPI/ÖSPI). Der VKI klagte erfolgreich, da diese Klauseln als intransparent und unwirksam eingestuft wurden.

  • LG Wiener Neustadt und OLG Wien bestätigten die Unzulässigkeit.
  • Ergebnis: Außergerichtliche Einigung – EVN erstattet betroffenen Kund:innen auf Antrag eine Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder als Auszahlung per Banküberweisung.

Höhe der Refundierung

Die Ausgleichszahlung wird anhand Ihres Verbrauchs vom 01.09.2022 bis längstens 30.06.2023 berechnet. EVN nutzt dafür Ihre bisherigen Verbrauchsdaten. Diese Daten wurden vom Netzbetreiber mithilfe von standardisierten Lastprofilen auf die einzelnen Monate verteilt.

Die Höhe Ihrer Rückerstattung hängt daher von zwei Faktoren ab:

  • Dauer des Tarifbezugs: Der Betrachtungszeitraum ist vom 01.09.2022 bis spätestens 30.06.2023. Wenn Sie z. B. nur bis April 2023 betroffen waren, wird dies berücksichtigt. 
  • Ihr Verbrauch: Der Netzbetreiber berechnet die Rückerstattung anhand Ihres Verbrauchs (basierend auf standardisierten Lastprofilen).

Der errechnete Gesamtbetrag (Bonuspunkte und Auszahlungsbetrag) wird Ihnen während des Anmeldeprozesses im Kundenportal angezeigt.

Unterstützung durch den VKI

Die außergerichtliche Einigung des VKI mit der EVN ermöglicht eine unbürokratische Refundierung der entstandenen Mehrkosten an betroffene Kund:innen.

Der VKI kontrolliert die ordnungsgemäße Abwicklung:

  • Prüfung von Beschwerden
  • Intervention bei EVN bei Problemen

Häufige Fragen (FAQ)

Wer erhält die Rückzahlung?

Alle Haushaltskund:innen der EVN, die bereits am 31.08.2022 einen aufrechten Energieliefervertrag in einem der folgenden Tarife hatten – auch ehemalige Kund:innen:

Strom

  • Optima Strom
  • Optima Eco
  • Optima Natur
  • Optima Eco Natur

Gas: 

  • Optima Gas
  • Optima Biogas

Werden Netznutzungsgebühren rückerstattet?

❌ Nein. Diese werden von der E-Control festgelegt und sind nicht Teil der Einigung.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Antragslast ab. EVN wird die Gutschrift/Auszahlung innerhalb von 8 Wochen ab Antrag veranlassen.

 

📢 Jetzt handeln! Nutzen Sie die Chance auf Rückerstattung und reichen Sie Ihren Antrag bis 31.07.2025 ein.
➡️ Zum Online-Antrag

Ich bin nicht mehr EVN-Kund:in. Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?

Ja, sofern Sie am 31.08.2022 einen aufrechten Energieliefervertrag in einem der oben genannten Tarife hatten.

Ich habe keine Möglichkeit, mich online an der Aktion anzumelden. Was kann ich tun?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten: 

Wann erhalte ich meine Ausgleichszahlung/Bonuspunkte? 

Die Gutschrift der Ausgleichszahlung/Bonuspunkte wird innerhalb von acht Wochen nach Antragstellung durchgeführt. 

Ich habe/hatte mehrere Anlagen bei EVN unter einer Kundennummer angemeldet? Muss ich für jede einzelne Anlage einen Antrag stellen?

❌ Nein, die Beantragung erfolgt pro Kundennummer. Es werden sowohl die Einzelbeträge pro Anlage als auch eine Gesamtsumme in EVN Bonuspunkten und EUR angezeigt. Ein Antrag für jede einzelne Anlage ist nicht erforderlich.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben?

Für die Überweisung der Ausgleichszahlung an aktive und ehemalige Kund:innen benötigt EVN eine aktuelle Bankverbindung.

Wie wird die Ausgleichszahlung berechnet?

Die Ausgleichszahlung wird anhand Ihres Verbrauchs vom 01.09.2022 bis längstens 30.06.2023 berechnet. EVN nutzt dafür Ihre bisherigen Verbrauchsdaten. Diese Daten wurden vom Netzbetreiber mithilfe von standardisierten Lastprofilen auf die einzelnen Monate verteilt.

Die Höhe Ihrer Rückerstattung hängt daher von zwei Faktoren ab:

  • Dauer des Tarifbezugs: Der Betrachtungszeitraum ist vom 01.09.2022 bis spätestens 30.06.2023. Wenn Sie z. B. nur bis April 2023 betroffen waren, wird dies berücksichtigt. 
  • Ihr Verbrauch: Der Netzbetreiber berechnet die Rückerstattung anhand Ihres Verbrauchs (basierend auf standardisierten Lastprofilen).

Die genaue Summe wird Ihnen im Online-Antrag angezeigt.

Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung gelangt ein Höchstverbrauch von 7.000 kWh bei Strom und 30.000 kWh bei Gas zur Anwendung.

Ein Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.896 kWh Strom und einem Betrachtungszeitraum 01.09.2022 bis 30.06.2023 kann mit einer Rückerstattung von ca. 90€ gerechnet werden. Bei einer Vertragsdauer im betroffenen Tarif bis 31.03.2023 sind es ca. 50€. 

Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 kWh Gas und einem Betrachtungszeitraum 01.09.2022 bis 30.06.2023 kann mit einer Rückerstattung von ca. 410€ gerechnet werden. Bei einer Vertragsdauer im betroffenen Tarif bis 31.03.2023 sind es ca. 335€

Kann die Refundierung auch in bar ausbezahlt werden?

Aus administrativen Gründen erfolgt die Auszahlung ausnahmslos durch Überweisung auf das von Ihnen bekanntgegebene oder bei EVN hinterlegte Bankkonto. Dies ist auch bei Antragstellung in einem der EVN-Servicezentren der Fall.

Bekomme ich eine Bestätigung für die Gutschrift?

✅ Ja, berechtigte Kund:innen erhalten nach erfolgter Beantragung als auch nach Aufbuchen der Extra EVN Bonuspunkte bzw. Freigabe der Ausgleichszahlung eine Bestätigung per E-Mail oder SMS.

Warum habe ich kein Informationsschreiben der EVN zu dieser Aktion erhalten?

Dies kann unterschiedliche Gründe haben, wie etwa folgende:

  • Nur bestehende Kund:innen der EVN erhalten ein Informationsschreiben per Post oder E-Mail.
  • Es kann auch sein, dass ein/e abweichende:r Rechnungsempfänger:in für Ihr Vertragskonto hinterlegt
    ist. Das Informationsschreiben wird dann an diese Adresse geschickt.
  • Auch kann es vereinzelt zu Problemen am Postweg kommen.

Hinweis: Ob Sie das Informationsschreiben tatsächlich erhalten haben, hat natürlich keine Auswirkung auf Ihren Anspruch auf die Ausgleichszahlung/Gutschrift der Bonuspunkte.

Ich habe andere rechtliche Fragen zum Thema Energieversorgung, kann mir der VKI helfen?

Haben Sie eine Frage zu den Angeboten des VKI oder wünschen Sie eine Rechtsberatung? Der VKI steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Verwenden Sie dazu einfach das Kontaktformular des VKI und senden Sie Ihre Anfrage. Kontakt | VKI

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