Was macht der VKI?
Der VKI wird im Rahmen der Vergleichsabwicklung betroffene Kund:innen von Otto und Quelle bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen und berechtigte Ansprüche gebündelt zur Rückerstattung an Otto/Quelle weiterleiten.
Muss ich einen Kostenbeitrag an den VKI bezahlen?
Nein. Die Vergleichsaktion wird für Sie kostenlos angeboten. Der VKI behält sich auch keinen Teil des erstrittenen Betrags ein.
Wer kann am Vergleich teilnehmen?
Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die vor dem 30. August 2020 einen Kauf mit Teilzahlungsvereinbarung bei Otto oder Quelle abgeschlossen haben.
Ich habe erst nach dem 30. August 2020 einen Kauf mit Teilzahlungsvereinbarung abgeschlossen, kann ich mitmachen?
Nein, Otto und Quelle haben, nach heutigem Wissensstand, mit September 2020 ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Die wortgleiche Klausel zu der vom Obersten Gerichtshof (OGH) für unzulässig erklärte Klausel zu Teilzahlungsvereinbarungen ist in den neuen AGB nicht mehr in dieser Form enthalten.
Ich habe mehrere Waren bei Otto/Quelle gekauft. Die neuen Käufe wurden meiner Teilzahlungsvereinbarung hinzugefügt. Muss ich jeden Kauf extra zum Vergleich anmelden?
Nein. Pro Kundennummer ist nur eine Anmeldung auszufüllen. Sollten Sie Käufe unter verschiedenen Kundennummern bei Otto und/oder Quelle getätigt haben, müssen Sie eine Anmeldung pro Kundennummer ausfüllen.
Ich finde nicht mehr alle Unterlagen zu meinen Käufen, kann ich dennoch teilnehmen?
Ja. Sie benötigen für die Anmeldung nur eine Rechnung. Die sollte falls möglich von Ihrem ersten Kauf sein. Falls Sie diese nicht mehr haben, übermitteln Sie uns bitte eine andere Rechnung aus der Ihre Kundennummer hervorgeht.
Für welchen Zeitraum werden die Zinsen erstattet?
Eine Rückerstattung ist Otto und Quelle für die letzten 7 Jahre möglich. Rückerstattungsansprüche vor dem 1.1.2015 müssen von den Betroffenen mittels Kontoauszügen aus dem Kundenkonto belegt werden.
Wie kann ich Unterlagen zu Zinszahlungen vor dem 1.1.2015 übermitteln?
Sollten Sie Kontoauszüge aus dem Kundenkonto von Otto/Quelle vor dem 1.1.2015 haben, laden Sie uns diese bitte, nach Möglichkeit zusammengefasst in ein Dokument, im Anmeldeformular hoch. Alternativ können Sie uns diese auch per E-Mail an: aktion-otto-quelle@vki.at oder per Post an: VKI-Abteilung Recht, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, übermitteln. Die Zinsrückerstattung kann hier nur je Kundekontoauszug berechnet werden, im Idealfall übermitteln Sie uns also monatliche Auszüge aus Ihrem Kundenkonto vor 2015.
Ich habe eine aufrechte Teilzahlungsvereinbarung. Wie hoch sind die Zinsen derzeit?
Der Oberste Gerichtshof (OGH) beanstandete in einem Urteil gegen Universal AG nicht die Höhe der Zinsen an sich, sondern dass nicht eindeutig genug erklärt war, wie sich diese Zinsen zusammensetzen.
Er hat die entsprechende Klausel in den AGB daher wegen Intransparenz aufgehoben. Da die Klausel weggefallen ist, gab es keine Vereinbarung mehr über die Höhe der Zinsen, daher durften die Versandhäuser für den Zeitraum, in dem die Klausel ursprünglich verwendet wurde, nur die gesetzlichen 4% Zinsen verlangen. Die Differenz ist zu erstatten.
Die UNITO-Gruppe hat Ihre AGB im Herbst 2020 geändert und hat nun darin eine detaillierte Erklärung zur Zinshöhe aufgenommen. Kaufabschlüsse mit Teilzahlungsvereinbarung nach der AGB-Umstellung sind daher vom Vergleich nicht mehr umfasst, lediglich allfällige noch laufende Teilzahlungen von Käufen, welche Sie vor Herbst 2020 abgeschlossen haben.
Das bedeutet konkret für Sie: Sie bekommen von Otto und/oder Quelle für die letzten 7 Jahre Zinsen zurück, da Sie nicht klar über die Zusammensetzung und Höhe der Zinsen informiert wurden. Durch die neuen AGB wurde das nun transparent geregelt. Wenn Sie weiterhin bei Otto/Quelle per Ratenzahlung kaufen, sind Sie nun informiert, dass Sie 21,7% an Zinsen zahlen.
Wieso haben Otto, Quelle und Universal identische AGB verwendet?
Die drei Versandhäuser gehören zur UNITO-Gruppe und verwenden daher abgestimmte AGB.
Ich habe andere Probleme mit Otto/Quelle, die nicht eine in den betroffenen Zeitraum fallende Teilzahlungsvereinbarung betreffen, können Sie mir helfen?
Mit Fragen, die über den Vergleich hinausgehen, können Sie sich an unsere Expert:innen vom VKI-Beratungszentrum wenden: Beratung | VKI