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Fragwürdige Werbung für Magnetfeldtherapie

VKI und Firma MAS vor Gericht

Einstweilige Verfügung und Urteil wegen "Irreführung": MAS darf VKI nicht mehr für Werbung missbrauchen. VKI erreichte auch für enttäuschten MAS-Kunden Etappensieg.

 

Gerichtsurteil LG Graz

Anlass zur Freude beim Verein für Konsumenteninformation (VKI): Das Landesgericht (LG) Graz hat der vom VKI eingebrachten Klage gegen die Firma MAS Future Medical Medizintechnik GmbH aus Leibnitz wegen irreführender Werbeaussagen stattgegeben. Grund der VKI-Klage war die sinnentstellte Wiedergabe in MAS-Werbeaussagen, der in der vereinseigenen Zeitschrift "Konsument" verwendeten Äußerungen über Magnetfeldtherapie.

MAS schuldig gesprochen

Begründung des LG Graz: MAS hat ohne Einwilligung des Klägers den Namen VKI in der Werbung verwendet, sodass der unrichtige Eindruck erweckt wird, der VKI würde den MAS-Geräten medizinische Wirksamkeit bestätigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorhergehendes Gerichtsverfahren

Bereits im Vorjahr kam es zwischen VKI und MAS zu einem Gerichtsstreit wegen des "Konsument"-Artikels "Kassen-Magnet", in dem über die Wirkung der Magnetfeldtherapie berichtet wurde. Die Firma MAS nahm Anstoß an einer ihre Aktivitäten betreffenden Formulierung in der "Konsument"-Ausgabe  2/2002 und ging medienrechtlich gegen diese Berichterstattung vor.

VKI wehrt sich

Bemerkenswert: Genau aus jenem Beitrag, den MAS medienrechtlich bekämpft, verwendete sie auch Passagen in ihrer Werbung. Und zwar so, dass der Eindruck entstehen könnte, der VKI hätte die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie "anerkannt". Da dies nicht der Fall ist, reichte der VKI im März 2002 die Klage ein.  

Wissenschaftlich wenig belegt

Dass die Wirkung der Magnetfeldtherapie wissenschaftlich noch wenig belegt ist und MAS trotzdem bei insgesamt 144 verschiedenen Beschwerden oder Krankheiten positive Wirkungen in Aussicht stellte, ist auch der steirischen Ärztekammer ein Dorn im Auge. Sie klagte vor Gericht auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung, weil etliche der versprochenen Heilwirkungen wissenschaftlich gar nicht bewiesen seien. Die Ärztekammer bekam in erster Instanz Recht.

MAS-Kunden zu viel versprochen

Übertriebene Werbeversprechungen können bei Anwendern von Magnetfeldtherapie-Geräten zu Enttäuschungen führen. Das beweist auch ein aktueller VKI-Musterprozess vor dem Bezirksgericht Leibnitz. Dort konnte im Rahmen der vom VKI gestarteten "Geld-zurück-Aktion" ein erster Etappensieg für einen MAS-Kunden erreicht werden. Das Bezirksgericht gab der VKI-Klage Recht.

Gericht für Rückabwicklung des Vertrages

Begründung: Das im Rahmen eines Vertreterbesuches erworbene Magnetfeldtherapie-Gerät um 2.659,83 Euro habe bei weitem nicht nicht die von MAS behaupteten positiven Eigenschaften. Die Firma MAS wurde wegen Irreführung zur Rückabwicklung des Vertrags verurteilt.

Musterprozess noch nicht abgeschlossen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. VKI-Rechtsexperte Dr. Peter Kolba erwartet mit großer Spannung den Ausgang dieses Musterprozesses: "Dann können wir die Chancen für andere enttäuschte MAS-Kunden besser abschätzen."

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