Zum Inhalt

Fragwürdige Werbung für Magnetfeldtherapie

VKI und Firma MAS vor Gericht

Einstweilige Verfügung und Urteil wegen "Irreführung": MAS darf VKI nicht mehr für Werbung missbrauchen. VKI erreichte auch für enttäuschten MAS-Kunden Etappensieg.

 

Gerichtsurteil LG Graz

Anlass zur Freude beim Verein für Konsumenteninformation (VKI): Das Landesgericht (LG) Graz hat der vom VKI eingebrachten Klage gegen die Firma MAS Future Medical Medizintechnik GmbH aus Leibnitz wegen irreführender Werbeaussagen stattgegeben. Grund der VKI-Klage war die sinnentstellte Wiedergabe in MAS-Werbeaussagen, der in der vereinseigenen Zeitschrift "Konsument" verwendeten Äußerungen über Magnetfeldtherapie.

MAS schuldig gesprochen

Begründung des LG Graz: MAS hat ohne Einwilligung des Klägers den Namen VKI in der Werbung verwendet, sodass der unrichtige Eindruck erweckt wird, der VKI würde den MAS-Geräten medizinische Wirksamkeit bestätigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorhergehendes Gerichtsverfahren

Bereits im Vorjahr kam es zwischen VKI und MAS zu einem Gerichtsstreit wegen des "Konsument"-Artikels "Kassen-Magnet", in dem über die Wirkung der Magnetfeldtherapie berichtet wurde. Die Firma MAS nahm Anstoß an einer ihre Aktivitäten betreffenden Formulierung in der "Konsument"-Ausgabe  2/2002 und ging medienrechtlich gegen diese Berichterstattung vor.

VKI wehrt sich

Bemerkenswert: Genau aus jenem Beitrag, den MAS medienrechtlich bekämpft, verwendete sie auch Passagen in ihrer Werbung. Und zwar so, dass der Eindruck entstehen könnte, der VKI hätte die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie "anerkannt". Da dies nicht der Fall ist, reichte der VKI im März 2002 die Klage ein.  

Wissenschaftlich wenig belegt

Dass die Wirkung der Magnetfeldtherapie wissenschaftlich noch wenig belegt ist und MAS trotzdem bei insgesamt 144 verschiedenen Beschwerden oder Krankheiten positive Wirkungen in Aussicht stellte, ist auch der steirischen Ärztekammer ein Dorn im Auge. Sie klagte vor Gericht auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung, weil etliche der versprochenen Heilwirkungen wissenschaftlich gar nicht bewiesen seien. Die Ärztekammer bekam in erster Instanz Recht.

MAS-Kunden zu viel versprochen

Übertriebene Werbeversprechungen können bei Anwendern von Magnetfeldtherapie-Geräten zu Enttäuschungen führen. Das beweist auch ein aktueller VKI-Musterprozess vor dem Bezirksgericht Leibnitz. Dort konnte im Rahmen der vom VKI gestarteten "Geld-zurück-Aktion" ein erster Etappensieg für einen MAS-Kunden erreicht werden. Das Bezirksgericht gab der VKI-Klage Recht.

Gericht für Rückabwicklung des Vertrages

Begründung: Das im Rahmen eines Vertreterbesuches erworbene Magnetfeldtherapie-Gerät um 2.659,83 Euro habe bei weitem nicht nicht die von MAS behaupteten positiven Eigenschaften. Die Firma MAS wurde wegen Irreführung zur Rückabwicklung des Vertrags verurteilt.

Musterprozess noch nicht abgeschlossen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. VKI-Rechtsexperte Dr. Peter Kolba erwartet mit großer Spannung den Ausgang dieses Musterprozesses: "Dann können wir die Chancen für andere enttäuschte MAS-Kunden besser abschätzen."

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

AK erfolgreich gegen AGB von Wiener Schönheitsstudio

Die AK hat zwölf unfaire Klauseln der Firma "Figur & Schönheitsstudio GmbH" im ersten Wiener Bezirk wegen diverser Verstösse gegen das KSchG abgemahnt. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgab, klagte die AK und bekam im Oktober 2005 vom Oberlandesgericht Wien Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

AK will Patientenrechte vermehrt einklagen

Fehldiagnosen, unzureichende Aufklärung über Risiken, Behandlungsfehler: Auch Ärztinnen und Ärzte sind nicht unfehlbar. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten ist es aber schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat heuer für ihre Mitglieder in Patientenrechtsfragen bereits mehr als 140.000 Euro Schadenersatz durchgesetzt.

Maier zu Internetapotheken: Unerwünschte Nebenwirkungen und hohe Gesundheitsrisiken!

Wien (SK) Mit unerwünschten Nebenwirkungen und hohen Gesundheitsrisiken müssen die EinkäuferInnen von Online-Apotheken nur allzu oft rechnen. Der illegale Internethandel mit Medikamenten - vor allem aus dem Ausland - weitet sich immer mehr aus und wird immer öfter zu einer echten Gefahr für die KonsumentInnen. Vor allem die Anbieter gefälschter Medikamente und so genannter "Wunderheilmittel" handeln dadurch grob fahrlässig, kritisierte heute SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang