Zum Inhalt

Frisch-saftig-steirisch?

Kinderäpfel von Billa stammen aus Brasilien

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt Billa - im Auftrag des BMSGK - wegen irreführender Werbung und warnt Konsumenten.

 

Brasilien statt Steiermark

Speziell auf Kinder bzw. Eltern zielt die Werbung für bei Billa erhältliche "Kinderäpfel". Maximal 7 cm gross und "frisch-saftig-steirisch" sollen sie laut Verpackungsangaben sein. Gezählte sechs Stück "Minis mit Biss" befinden sich in einem händisch abgepackten Plastiksack zum stolzen Preis von 1,99 Euro. Tatsächlich stammen die Äpfel aber nicht aus der grünen Mark, sondern - so ein kleingedruckter Hinweis - aus Brasilien.

Schon vor einiger Zeit hatte Billa dem VKI zugesagt, brasilianische Kinderäpfel aus dem Sortiment zu nehmen, weil eine VKI-Untersuchung darauf Pestizidrückstände im vierfachen Ausmaß des in der EU erlaubten Wertes nachgewiesen hatte.

Schadstoffe statt Vitamine

Verbraucher sind gegenüber Schadstoffen in Lebensmitteln mit Recht besonders sensibilisiert. Nun wird dem Konsument durch den bekannten Slogan "Frisch-saftig-steirisch" glauben gemacht, er kaufe Äpfel aus der Steiermark, die durch diverse Werbeaktionen gerade ein besonders "gesundes" Image besitzen - und zudem nicht durch die halbe Welt transportiert werden müssen.

Obst und Gemüse aus weiter Ferne weisen dagegen - wie VKI-Untersuchungen immer wieder zeigen - eine erhöhte Schadstoff-Belastung auf, die man gerade in Lebensmitteln speziell für Kinder keinesfalls erwartet.

Klage wegen irreführender Werbung

Der VKI klagte daher - im Auftrag des BMSGK - Billa und deren Tochterfirma Delikatessa wegen irreführender Werbung und beantragte eine einstweilige Verfügung, um das wettbewerbswidrige Verhalten so schnell wie möglich zu unterbinden.

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

AK erfolgreich gegen AGB von Wiener Schönheitsstudio

Die AK hat zwölf unfaire Klauseln der Firma "Figur & Schönheitsstudio GmbH" im ersten Wiener Bezirk wegen diverser Verstösse gegen das KSchG abgemahnt. Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgab, klagte die AK und bekam im Oktober 2005 vom Oberlandesgericht Wien Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

AK will Patientenrechte vermehrt einklagen

Fehldiagnosen, unzureichende Aufklärung über Risiken, Behandlungsfehler: Auch Ärztinnen und Ärzte sind nicht unfehlbar. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten ist es aber schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat heuer für ihre Mitglieder in Patientenrechtsfragen bereits mehr als 140.000 Euro Schadenersatz durchgesetzt.

Maier zu Internetapotheken: Unerwünschte Nebenwirkungen und hohe Gesundheitsrisiken!

Wien (SK) Mit unerwünschten Nebenwirkungen und hohen Gesundheitsrisiken müssen die EinkäuferInnen von Online-Apotheken nur allzu oft rechnen. Der illegale Internethandel mit Medikamenten - vor allem aus dem Ausland - weitet sich immer mehr aus und wird immer öfter zu einer echten Gefahr für die KonsumentInnen. Vor allem die Anbieter gefälschter Medikamente und so genannter "Wunderheilmittel" handeln dadurch grob fahrlässig, kritisierte heute SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang