Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) veröffentlicht hiermit - aufgrund eines Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen vom 23.12.2014 - eine Gegendarstellung folgender Antragsteller: MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation, Dreiundfünfzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & CoKG, MPC Capital Investments GmbH.
"Gegendarstellung
Sie schreiben in der unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des VKI ausgesandten APA OTS Presseaussendung 0120 vom 25.9.2014, 11:35 Uhr in der Überschrift:
"MPC Holland Fonds: VKI deckt Millionenschäden durch geheime Zwischenverkäufe von Immobilien auf"
und in der Folge weiter im Text:
"[ ... ] allein durch den Verkauf von drei niederländischen Bürohäusern an den Holland Fonds 53 [. . .] mussten [die Anleger] knapp drei Millionen Euro mehr zahlen, als die Immobilien offensichtlich wert gewesen wären. Das Anlegerkapital des Fonds (insgesamt 35 Millionen) wurde damit um rund 8, 5 Prozent geschmälert."
Diese Tatsachenmitteilungen sind unrichtig bzw. in irreführender Weise unvollständig.
Der Gesamtkaufpreis für die Immobilien wurde zu 44% mit Anlegerkapital und zu 56% mit Fremdkapital finanziert. Die von MPC Capital initiierten Immobilienfonds haben die Immobilien von Immobiliengesellschaften gekauft, die sich zuvor die Möglichkeit des Erwerbs dieser Liegenschaften gesichert hatten. Im Fall des von Ihnen erwähnten Fonds "Holland 53" lag der an die Immobiliengesellschaft bezahlte Kaufpreis lediglich um 4,45 % über dem von dieser an die Voreigentümer bezahlten Kaufpreis.
Sie schreiben weiter:
"Betrachtet man nun die fraglichen MPC-Immobilienfonds aus heutiger Perspektive und vor dem Hintergrund der nun aufgedeckten Zwischenverkäufe, dann ist klar, dass die Rechnung für die Anleger am Ende nicht aufgehen konnte."
Diese Tatsachenmitteilung ist unrichtig bzw. in irreführender Weise unvollständig.
Die MPC Capital in Deutschland hat insgesamt 51 geschlossene Holland-Immobilienfonds initiiert. Von diesen sind bis zum heutigen Tag 31 abgeschichtet. Die Durchschnittsrendite der abgeschichteten Fonds beträgt 6,8 % pro Jahr bei einer durchschnittlichen Laufzeit von 6,5 Jahren. Lediglich bei einem der abgeschichteten Fonds ergab sich ein Kapitalverlust von circa 9 % der Einlage. Nur bei vier der noch laufenden 20 Holland-Immobilienfonds wurden die Anleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen auf Grundlage der sie treffenden beschränkten Kommanditistenhaftung aufgefordert.
Sie schreiben weiter:
"Rechnet man nun für den Hollands Fonds 53 nach, so zeigt sich, dass die versprochenen jährlichen "Ausschüttungen" von 7 % von Anfang an unrealistisch waren: Addiert man zu den 17 "Provisionsprozenten" die Verteuerung durch den Zwischenverkauf und berücksichtigt man die in Aussicht gestellte Rendite, so hätte der Fonds mehr als 32% erwirtschaften müssen."
Diese Tatsachenmitteilung ist unrichtig bzw. in irreführender Weise unvollständig.
Bei den von Ihnen so genannten "Provisionsprozenten" handelt es sich um sämtliche Kosten der Auflage und des Vertriebs des Fonds (Weichkosten). Diese betrugen beim Fonds Holland 53 7,47 % der Gesamtinvestitionssumme zuzgl 5% Agio auf das Kommanditkapital. Die von dem von Ihnen als Zwischenkäufer bezeichneten Immobilienhändler erwirtschaftete Ertragsspanne betrug nicht 8,5 %, sondern lediglich 4,45 % des an die Voreigentümer gezahlten Kaufpreises der Immobilien."
Sie schreiben weiter:
"Risikohinweise fehlten - zumindest in den Österreichischen Prospekten - zur Gänze."
Diese Tatsachenmitteilung ist unrichtig bzw. in irreführender Weise unvollständig.
ln Österreich wurden für jedes Produkt eine Vertriebsbroschüre, meist auch eine eigene Broschüre zur Risikoaufklärung und zusätzlich ein Prospekt nach den Bestimmungen des Österreichischen Kapitalmarktgesetzes erstellt. Dieser enthielt umfassende Risikohinweise. Zudem waren den Verkaufsbroschüren sowohl eine Beitrittserklärung als auch ein Anlegerprofil angeschlossen. Diese Urkunden enthielten Risikohinweise, die auch die Haftung der Anleger umfassten.
Sie schreiben weiter:
"In Österreich lief der Vertrieb über eine Tochtergesellschaft: damals "MPC Münchmeyer Capital Austria AG" genannt, heute- im Lichte des herankommenden Skandals- auf "CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation" umbenannt. "
Diese Tatsachenbehauptung ist unrichtig.
Die Umfirmierung erfolgte deshalb, weil die MPC Münchmeyer Capital Austria AG mangels Neugeschäft keine Tätigkeit mehr ausüben und daher liquidiert werden sollte. Allfällig notwendige Tätigkeiten wie insbesondere die Betreuung bestehender Kunden sollten durch eine Zweigniederlassung, die ebenfalls unter "MPC Münchmeyer Petersen" firmieren sollte, wahrgenommen werden. Zur Vermeidung allfälliger Verwechslungen wurde daher die Umfirmierung durchgeführt."
Ende der Gegendarstellung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, dennoch haben Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung. Daher hat der VKI die Gegendarstellung (siehe oben) zu veröffentlichen.
Stellungnahme des Vereines für Konsumenteninformation (VKI):
- Die ursprünglich begehrte Gegendarstellung umfaßte rund 4 A4-Seiten. Die Entscheidung des Gerichtes reduziert diese auf rund die Hälfte des Textes.
- Wir hatten ua als Kern unserer Vorwürfe formuliert: "Unterm Strich erzielte Hanzevast allein durch den Verkauf von drei niederländischen Bürohäusern an den Holland Fonds 53 einen Gewinn von 2,975 Millionen Euro." Zu diesem Text gibt es kein Gebot des Gerichtes, die Gegendarstellung der MPC zu veröffentlichen.
- Der Grundsachverhalt steht wie folgt fest:MPC hat in Österreich bislang 20 Holland-Immobilien-Fonds vertrieben. Davon sind 4 Fonds in Insolvenzgefahr und es werden Ausschüttungen zurückgefordert; bei 7 weitere Fonds gibt es wirtschaftliche Probleme, sodass die Rückforderung von Ausschüttungen in den Raum gestellt wird.
- Die "Weichkosten" eines Fonds umfassen all jene Kosten, die nicht in die Immobilienkaufpreise fließen. Das sind insbesondere verschiedenste Provisionen, die von verschiedenen MPC Firmen am Beginn der Fonds kassiert wurden.
- Zu diesen "Weichkosten" streiten wir mit MPC um zwei Fragen:
- Sind die - bei den vom VKI aufgedeckten "Zwischenverkäufen" - kassierten Aufpreise der Firmen des Hanzevast-Imperiums als "Weichkosten" in den Prospekten darzustellen, oder reicht es, den letztlichen Kaufpreis für MPC anzuführen? (Der Aufpreis beträgt etwa bei Holland 53 immerhin 2.975 Millionen Euro).
- Wie sind die Weichkosten darzustellen, wenn - wie hier - die Fondsimmobilien auch immer mit Fremdkapital beschafft werden?
- Wir meinen, dass man die "Weichkosten" nur auf jenes Kapital beziehen kann, das die Anleger eingebracht haben. Im Fall des Holland 53 betragen die "Weichkosten" (ohne Aufpreis aus Zwischengeschäften) 22,28 Prozent; mit dem Aufpreis in Höhe von 2,975 Millionen Euro dagegen - zuzüglich 8,5 Prozent vom Anlegerkapital - über 30 Prozent.
Die MPC setzt die "Weichkosten" in ein Verhältnis zum Kaufpreis der Immobilien (Anlegerkapital + Kredit). Dann stellt sich der Aufpreis naturgemäß kleiner dar: er beträgt dann "nur" 4,45 Prozent.
- Bei nahezu allen Immobilienkäufen für die MPC Holland Fonds kam es zu Zwischenverkäufen an eine Firma aus dem Hanzevast-Imperium; in fast allen Fällen kassierte die jeweilige Firma einen Aufpreis, der oft weit über den marktüblichen Provisionen für Immobilienmakler (1 - 1,5 Prozent vom Kaufpreis) lag.
- Während in Deutschland ein Verkaufsprospekt mit Risikohinweisen verwendet wurde, gab es in Österreich gleich drei "Prospekte":
- den Verkaufsprospekt, der den Kunden beim Beratungsgespräch vorgelegt wurde und der kaum Risikohinweise enthielt.
- das Risikoprofil, von dem viele Anleger dem VKI sagen, dass sie dieses nie bekommen haben.
- den Kapitalmarktprospekt, auf den nur verwiesen wurde, den die Kunden aber hätten aktiv anfordern müssen
Viele Anleger aber auch ehemalige Berater geben an, seitens MPC nicht klar darüber aufgeklärt worden zu sein, dass die "Ausschüttungen" von 7 Prozent jährlich nur "Liquiditätsausschüttungen" waren und daher nun bislang bei vier Fonds zurückgefordert werden.
Bislang haben sich beim VKI über 1000 Personen gemeldet, die sich einem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Firmen und Personen des MPC Imperiums über den VKI anschließen wollen. Wegen des Andranges wird die Frist zur Teilnahme an der Sammelaktion auf 31.1.2015 verlängert.
Im Frühjahr 2015 wird die erste Verhandlung in der Sammelklage des VKI gegen Hypo Steiermark und CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liquidation am Handelsgericht Wien stattfinden.