Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betreut - im Auftrag des Sozialministeriums - seit Frühjahr 2013 rund 1000 Anleger, die sich durch die Vermittlung und den Erwerb von "Geschlossenen Fonds" (Immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds) geschädigt fühlen.
Eine Sammelintervention gegenüber jenen Banken, die diese Produkte - gegen gute Provisionen - vermittelt hatten, erbrachte außergerichtliche Vergleiche für rund 700 Personen mit rund 10 Mio Euro Zahlungen der Banken.
Gegen die Hypo Steiermark bringt der VKI - mit Unterstützung des Prozess-finanzierers FORIS AG - durch Rechtsanwalt Dr. Schumacher beim Handelsgericht Wien Sammelklagen für rund 30 Personen mit einem Streitwert von rund 3 Millionen Euro ein.
Anfang der 2000er-Jahre tauchte eine neue Veranlagungsform auf dem österreichischen Finanzmarkt auf: geschlossene Schiffs-, Immobilien-, bzw. Lebensversicherungsfonds. Vertrieben wurden diese Fonds zu rund 70 Prozent von Banken, die restlichen 30 Prozent wurden über Vermögensberater oder direkt durch die jeweiligen Emittenten vermittelt. Heute sind viele der einst als lukrativ und sicher beworbenen Unternehmensbeteiligungen wertlos, Anleger werden aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Seit Frühjahr 2013 betreut der VKI im Auftrag des Sozialministeriums rund 1.000 Betroffene, die sich durch mangelhafte Beratung beim Erwerb geschlossener Fonds geschädigt fühlen. Eine Sammelintervention konnte inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden, weitere Verfahren wurden eingeleitet.
Sammelintervention gegenüber österreichischen Vermittlerbanken
Anleger, die beim Kauf geschlossener Fonds von ihren Banken nicht ausreichend über das damit verbundene Risiko aufgeklärt worden waren, erhielten vom VKI Unterstützung in Form einer Sammelintervention. Dabei konnten bereits mit fast allen betroffenen Kreditinstituten außergerichtliche Lösungen erzielt werden. Alles in allem wurden für rund 700 Geschädigte rund 10 Mio. Euro an Vergleichszahlungen erzielt. Die Beteiligten erhielten in der Regel zwischen 30 und 50 Prozent des veranlagten Kapitals ersetzt.
Sammelklagen gegen die Hypo Steiermark
Während mit dem Großteil der österreichischen Vermittlerbanken ein Vergleich erzielt werden konnte, war die Hypobank Steiermark nicht bereit (bei Abgabe eines Verjährungsverzichtes) über einen Generalvergleich überhaupt zu reden. Daher bringt der VKI nunmehr gegen die Hypo Steiermark - mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS AG - Sammelkagen für rund 30 geschädigte Anleger ein. Der Streitwert beträgt rund 3 Millionen Euro.
"Wir haben gute Erfahrungen mit Sammelklagen des VKI und sind überzeugt, dass wir die Schadenersatzansprüche der Anleger gegen die Bank erfolgreich werden durchsetzen können" sagt Dr. Peter Falk, Vorstand der FORIS AG.
Verbandsklage gegen MPC-Tochter TVP Treuhandgesellschaft
Im Auftrag des Sozialministeriums geht der VKI darüber hinaus in Zusammenhang mit dem Fonds Holland 43 mit Verbandsklage gegen die TVP-Treuhandgesellschaft in Hamburg vor. Die Klage wurde 2013 eingebracht und wendet sich gegen gesetzwidrige Klauseln im Treuhandvertrag. "Es soll eine Rechtsprechung geschaffen werden, die es geschädigten Anlegerinnen und Anlegern erleichtert, Rückforderungen von Ausschüttungen abzuwehren", gibt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI das Ziel der Verbandsklage vor.
Musterprozesse gegen TVP Treuhand und andere MPC-Firmen
Weiters wird der VKI in Musterprozessen gegen die TVP Treuhandgesellschaft und andere MPC-Firmen (wie etwa die österreichische Tochter CPM Anlagen Vertriebs GmbH in Liqu) klären lassen, ob diese für die verschwiegenen Zwischenverkäufe und andere Prospektfehler eine Prospekthaftung trifft.
SERVICE: Mehr Informationen zu den einzelnen Fonds sowie über aktuelle Entwicklungen können auf der Infoplattform des VKI unter www.verbraucherrecht.at/Fonds abgerufen werden.
Geschlossene Fonds: Vermittlerbanken - Vergleiche und Klagen
Resümee der Sammelintervention des VKI gegen österreichische Banken.