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Gesetzwidrige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Arbeiterkammer Oberösterreich wird aktiv

Wie wichtig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tatsächlich sind, erkennen viele Konsumentinnen und Konsumenten erst, wenn es Probleme bei der Geschäftsabwicklung gibt. Die Arbeiterkammer hat die AGB von Kreditunternehmen, Fertigteilhausanbietern und Fitnessstudios unter die Lupe genommen und zahlreiche gesetzwidrige Klauseln festgestellt.

"Wir haben die Möglichkeit einer Verbandsklage, dadurch können wir über den Einzelfall hinaus die Anwendung rechtswidriger Klauseln gerichtlich verhindern", erklärte der Leiter der AK-Konsumenten-information, Dr. Georg Rathwallner, heute bei einer Pressekonferenz. In der Regel würden die Unternehmen aber zuvor schriftlich abgemahnt.

   Rechtswidrige Klauseln sind zwar trotz vertraglicher Vereinbarung unwirksam. Mangels Rechtskenntnis sitzen die Konsumentinnen und Konsumenten aber meist auf dem kürzeren Ast. Entweder sie akzeptieren die Bedingungen oder sie verzichten auf den Geschäftsabschluss. Vor einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte scheuen die meisten zurück. "Wir wollen mit unserer systematischen Überprüfung mehr Rechtssicherheit schaffen", sagte AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

   Überprüft wurden die Privatkreditverträge von neun in Oberösterreich tätigen Banken. In allen Verträgen wurden Klauseln gefunden, die nach Ansicht der AK rechtswidrig sind. Es kommt sogar vor, dass Banken ihre Haftung für den Fall ausschließen, dass einem Kunden/einer Kundin durch ein leicht fahrlässiges Verhalten von Bankbeschäftigten ein Schaden entsteht.

   Die meisten rechtswidrigen Klauseln fanden sich in den Kreditverträgen der GE Money Bank GmbH. Da die Bank zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht bereit war, ist jetzt ein Verfahren beim Handelsgericht anhängig.

   Bei den Fitnessstudios fanden sich in sieben von neun überprüften Verträgen rechtswidrige Klauseln, am häufigsten die "stillschweigende" automatische Verlängerung von Verträgen.

   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fertigteilhausanbietern stellten sich als wahre Fundgrube für rechtswidrige Klauseln heraus. Bei zwölf überprüften Unternehmen wurden insgesamt 255 (!) Klauseln als gesetzwidrig eingestuft. Darunter waren unzulässige Haftungs- und Gewährleistungseinschränkungen, Preisänderungsvorbehalte oder unbestimmte Liefertermine.

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