Zum Inhalt

Häufig gestellte Fragen zur Sammelaktion - E-Werke Frastanz

Wichtige Hinweise:

Mit welchen Tarifen kann ich an der VKI-Aktion mit der Elektrizitätswerke Frastanz GmbH (E-Werke Frastanz) teilnehmen?

  • Strom und Ökostromtarife

    • Privat (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat (Online)
    • Privat24 (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat24 (Online)
    • Wärme (Online) und Vorarlberger Ökostrom Wärme (Online

Welche Energieanlagen werden berücksichtigt?
Es werden alle Ihre Stromanlagen berücksichtigt, die zum Stichtag 01.01.2019 aktiv waren und mit den oben genannten Tarifen beliefert wurden. Nicht berücksichtigt werden Anlagen mit Nullverbrauch.

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit E-Werke Frastanz. Kann ich trotzdem an der VKI-Aktion teilnehmen?
Ja, sofern Sie mit Ihrem Tarif von der Preiserhöhung Anfang Jänner 2019 betroffen waren.

Wie wird der pauschale Geldersatz ermittelt?
Für den Kunden wird anhand des Jahresverbrauches für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.04.2020 ein gestaffelter, pauschaler Geldersatz ermittelt. Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 41,00.

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der OGH Entscheidung betroffen bzw. werden diese bei der Einigung berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI die Jahresabrechnung des Jahres 2019 für die Sammelaktion?
Nein. Für die Teilnahme an der Aktion benötigen wir nur die E-Werke Frastanz Kundennummer und Vertragskontonummer. Die Daten sind auf der Jahresabrechnung (Seite 1) oder auf dem, an Sie ergangene, Kundenschreiben der E-Werke Frastanz ersichtlich.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben. E-Werke Frastanz hat meine Kontodaten bereits?
An der Aktion können auch ehemalige E-Werke Frastanz Kunden teilnehmen, die kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr zur E-Werke Frastanz haben. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt E-Werke Frastanz daher eine aktuelle Bankverbindung.

Ich habe mehrere Anlagen bei E-Werke Frastanz angemeldet. Muss ich mich für jede Anlage (=jeden Vertrag) gesondert bei der Aktion anmelden?
Ja, die Rückerstattung erfolgt pro Vertragskontonummer (= Nummer pro Anlage). Bitte geben Sie in der Anmeldung jede Vertragskontonummer an.

Links

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang